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Fort- und Weiterbildungen in der Pflege
Weiterbildung Hygienebeauftragte*r in der Pflege
WEITERBILDUNG HYGIENEBAUFTRAGTE*R IN DER PFLEGE
Hygiene ist ein zentraler Bestandteil professioneller Pflegearbeit. In stationären und ambulanten Einrichtungen schützt ein durchdachtes Hygienemanagement sowohl Bewohner*innen, Patient*innen und Betreuungsbedürftige als auch das Pflegepersonal vor Infektionen. Multiresistente Erreger wie MRSA stellen eine reale Gefahr dar. Infektionsprävention ist ein wichtiger Teil der Medizin und schützt vor Übertragung gefährlicher Erreger.
Hygienebeauftragte übernehmen dabei eine Schlüsselrolle: Sie setzen gesetzliche Vorgaben um, entwickeln Hygienepläne und sensibilisieren das Team für hygienisches Arbeiten. Damit leisten sie einen aktiven Beitrag zur Qualitätssicherung und zum Arbeitsschutz in der Pflege.
Auf dieser Seite
- 1. Alles Wichtige zur Weiterbildung Hygienebeauftragte*r
- 2. Weiterbildungen zum Thema
- 3. FAQ Hygienebeauftragte*r
- 4. Kontakt und Beratung
Was machen Hygienebeauftragte in der Pflege?
Als Hygienebeauftragte*r sind Sie Ansprechperson für alle Fragen rund um Hygiene, Mikrobiologie und Infektionsprävention. Sie koordinieren Maßnahmen, beraten bei Ausbrüchen und arbeiten eng mit dem Qualitätsmanagement der Einrichtung zusammen. Sie unterweisen Ihre Kolleg*innen und überprüfen den Standard.
Typische Aufgaben sind dabei:
- Prophylaxemaßnahmen
- Umsetzung der Richtlinien und gesetzlicher Hygienevorgaben
- Erstellung und Pflege von Hygieneplänen
- Schulung von Personal zu Infektionsprävention und Hygienemaßnahmen
- Dokumentation hygienerelevanter Prozesse und Kommunikation mit Gesundheitsbehörden
- Vielfältige Überwachungsaufgaben wie zum Beispiel bei Entsorgung von Abfall oder Wäschehygiene
- Beratung bei besonderen Hygienefällen und Ausbruchsmanagement
Warum Hygienemaßnahmen und Infektionsprophylaxe in der Pflege?
Pflegeeinrichtungen sind gesetzlich verpflichtet, Maßnahmen zur Infektionsprophylaxe zu treffen. So schreibt es das Infektionsschutzgesetz (IfSG), Paragraf 35 Absatz 1, vor. Wie sie die Maßnahmen konkret umsetzen, muss jede Institution in einem sogenannten Hygieneplan festlegen.
Welche Vorschriften und Regelungen gibt es?
Es gibt zahlreiche Vorschriften und Richtlinien zur Einhaltung der Hygiene in den Bereichen Klinik, Krankenhäuser und Langzeitpflege.
Infektionsprävention in Heimen: Empfehlung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention beim Robert Koch-Institut (RKI)
Diese Empfehlung gilt primär für solche Einrichtungen, in denen medizinische und damit assoziierte pflegerische Maßnahmen außerhalb von Krankenhäusern durchgeführt werden. Sie betrifft jedoch auch andere Formen der Betreuung (zum Beispiel ambulante Pflege). Die Empfehlung umfasst personelle und organisatorische Voraussetzungen der Infektionsprävention im Wesentlichen abgeleitet aus den umfangreichen Erfahrungen in Krankenhäusern und aus Untersuchungen in Heimen. Es geht um alle relevanten Anwendungsbereiche und die entsprechenden Maßnahmen.
Vorschriften der Kommission für Infektionsprävention (KRINKO)
Gemäß § 23 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) erstellt die Kommission für Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen und in Einrichtungen und Unternehmen der Pflege und Eingliederungshilfe (ehemals Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention KRINKO) Empfehlungen zur Prävention nosokomialer Infektionen sowie zu betrieblich-organisatorischen und baulich-funktionellen Maßnahmen der Hygiene in Krankenhäusern und anderen medizinischen Einrichtungen. Die KRINKO beschreibt sehr umfangreich und detailliert die Funktionen und Aufgaben der Verantwortlichen für Hygiene in den verschiedenen Fachbereichen des Krankenhauses und verweist darin auf die Empfehlungen der DGKH: Der Umfang der Fort-/Weiterbildung sollte den Empfehlungen der Fachgesellschaften entsprechen, in Krankenhäusern zum Beispiel eine Fortbildung von 40 Stunden (siehe Curriculum für einen Grundkurs für Hygienebeauftragte in der Pflege im Krankenhaus gemäß DGKH.)
DGKH-Leitlinie für Hygienebeauftragte in Pflegeeinrichtungen
Die neue Leitlinie der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene (DGKH) zeigt, wie Hygienebeauftragte in stationären und ambulanten Einrichtungen gezielt zur Infektionsprävention beitragen können. Sie definiert klare Aufgaben, Qualifikationsstandards und Fortbildungsinhalte, um Pflegekräfte gezielt auf diese verantwortungsvolle Rolle vorzubereiten. Die DGKH-Leitlinie bietet eine praxisnahe Orientierung für Einrichtungen, Fortbildungsanbieter und Pflegefachkräfte – und schafft erstmals bundesweit einheitliche Standards für die Qualifizierung von Hygienebeauftragten.
Zusammenfassung der DGKH Leitlinie:
Aufgaben der Hygienebeauftragten im Überblick:
- Umsetzung und Kontrolle hygienischer Standards
- Schulung und Anleitung des Personals
- Mitwirkung bei behördlichen Hygienebegehungen
- Erstellung und Evaluierung von Hygieneplänen
- Unterstützung bei der Erkennung und Bekämpfung nosokomialer Infektionen
- Beratung bei baulichen und funktionellen Maßnahmen
Vorgaben für Fortbildung und Qualifikation von Hygienebeauftragten:
- Zugangsvoraussetzung: mind. 2 Jahre Berufserfahrung in Pflege
- Umfang: mindestens 80 Unterrichtseinheiten (UE)
- Inhalte: Basismodul mit Präsenzunterricht und praxisorientierten Hausarbeiten
- Ziel: Erwerb der Fortbildungsbezeichnung „Hygienebeauftragte(r) in stationärer und ambulanter Pflege
Weiterbildung beim bbw – orientiert an der DGKH-Leitlinie
Unsere Weiterbildung zum*r Hygienebeauftragten basiert auf der Leitlinie der (DGKH). Diese definiert bundeseinheitliche Standards für die Qualifikation von Hygienebeauftragten. Wir schulen die bisherige Fortbildung im Umfang von 40 UE und die seit Dezember novellierte Fortbildung mit 80 UE.
Ihre Vorteile
- Erfahrene Lehrkräfte aus dem Gesundheitswesen
- Praxisnahe Fallbeispiele aus stationärer und ambulanter Pflege
- Flexible Teilnahmeformate: Präsenz, Online oder Hybrid
- Zertifikat mit hoher Anerkennung im Pflege- und Hygienemanagement
- Austausch mit anderen Fachkräften im Hygienebereich
Was sind die Inhalte der Weiterbildung zum*r Hygienebeauftragten in der Pflege?
- Die Weiterbildung vermittelt alle relevanten Kompetenzen für die Tätigkeit als Hygienebeauftragte*r
- Grundlagen der Hygiene und Mikrobiologie
- Maßnahmen zur Infektionsprävention in der Altenpflege
- Umgang mit multiresistenten Keimen
- Erstellung und Umsetzung eines Hygieneplans
- Schulung und Anleitung von Kolleg*innen
- Dokumentation
- Rechtliche Grundlagen (zum Beispiel IfSG, RKI-Vorgaben, KRINKO)
- Meldepflichten
Zielgruppen – für wen ist die Weiterbildung geeignet?
Die Weiterbildung richtet sich an Personen mit pflegerischem Hintergrund, die ihre Kompetenzen im Bereich Hygiene erweitern möchten:
- Pflegefachkräfte in stationären und ambulanten Einrichtungen
- Praxisanleiter*innen und Wohnbereichsleitungen
- Hygieneverantwortliche und Qualitätsbeauftragte
- Hauswirtschaftskräfte in Ergänzung zu einem Hygienebeauftragten
- Sonstige Mitarbeitende in der ambulanten Pflege mit Hygienevorgaben
- Je nach Aufgabengebiet können auch Personen teilnehmen ohne Anerkennung zur Fachkraft für Pflege
Hinweis: Mehrjährige Berufserfahrung ist von Vorteil
Berufliche Perspektiven und Einsatzbereiche
Mit der Zusatzqualifikation als Hygienebeauftragte*r eröffnen sich neue berufliche Möglichkeiten:
- Erstellung eines Stellenprofils als Hygienebeauftragter
- (Weiter-)entwicklung eines Hygienekonzeptes
- Übernahme von Verantwortung im Hygienemanagement
- Durchführung von Hygieneschulungen
- Mitwirkung in interdisziplinären Qualitätszirkeln
- Optimierung interner Abläufe
- Überwachung der Einhaltung gesetzlicher Standards
- Stärkung der eigenen Position im Team und Verbesserung der Karrierechancen
DAS PASSENDE ANGEBOT FINDEN
Hygienebeauftragte*r in stationärer und ambulanter Pflege
Intensivlehrgang gemäß der Leitlinie der Deutschen Gesellschaft für Allgemeine und Krankenhaus-Hygiene (DGKH)
Der Hygiene kommt in den ambulanten und stationären Einrichtungen der Pflege eine wichtige Rolle zu.
Mehr erfahrenOnline
3 Termine ab 01.12.2025
80 Unterrichtseinheiten, Berufsbegleitend
Kompaktkurs Hygienebeauftragte*r in Pflegeeinrichtungen
40 UE in Anlehnung an die Richtlinien der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene (DGKH)
Im Kompaktkurs zum*zur Hygienebeauftragften erfahren Sie alles rund um das Thema Hygiene in Pflegeeinrichtungen.
Mehr erfahrenAuf Anfrage
Auf Anfrage
40 Unterrichtseinheiten
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FAQ zur Weiterbildung Hygienebeauftragte*r in der Pflege
Welche Aufgaben übernehmen Hygienebeauftragte in der Pflege?
- Sie koordinieren Hygienemaßnahmen, schulen Kolleg*innen und sorgen für die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben.
Ist die Weiterbildung auch für Mitarbeitende in der ambulanten Pflege geeignet?
- Ja, die Inhalte sind auf die Hygieneanforderungen in der ambulanten Pflege abgestimmt.
Wie lange dauert die Weiterbildung?
- Je nach Format umfasst sie berufsbegleitend 40 oder 80 Unterrichtseinheiten (UE) und dauert zwischen zwei und acht Wochen.
Welche Voraussetzungen sind erforderlich?
- Teilnehmen können Pflegefachkräfte, Hauswirtschaftskräfte und je nach Aufgabengebiete auch Personen ohne pflegerischen Abschluss.
Entspricht die Weiterbildung aktuellen Standards?
- Ja – die Inhalte basieren auf der Leitlinie der DGKH und sind gesetzeskonform nach § 35 IfSG.
Kann ich die Weiterbildung auch online absolvieren?
- Ja, das bbw bietet flexible Teilnahmeformate an – darunter auch reine Online-Kurse sowie hybride oder Präsenz-Modelle. So lässt sich die Weiterbildung gut mit dem Berufsalltag vereinbaren.
Was ist der Unterschied zwischen den beiden Fortbildungen?
- Die Weiterbildung (Grundkurs für hygienebeauftragte Pflegekräfte) mit 40 UE bereitet effizient und zielgerichtet auf die Tätigkeit als Hygienebeauftragte nach den bisherigen Vorgaben vor und umfasst alle relevanten Themen.
- Die novellierte Weiterbildung mit 80 UE (davon 20 UE Hausarbeiten mit Praxisbezug) zeichnet sich durch eine sehr starke Praxisorientierung aus. Im Laufe der Weiterbildung werden bereits einrichtungsspezifische Hygienepläne, Stellenprofil des Hygienebeauftragten, Teamschulungskonzepte, Isolierungsmaßnahmen sowie weitere Kompetenzen erarbeitet.
Welchen Praxisbezug hat die Weiterbildung
- Insbesondere in der Weiterbildung mit 80 UE (60 UE Unterricht und 20 UE Anrechnung für die Hausarbeiten) werden schriftliche Unteralgen erstellt, die direkt für die Praxis und Ihren Arbetisplatz relevant sind: Erstellung eines Stellenrpofils für Hygienebeauftragte, Überprüfung der eigenen Hygienestrukturen und -prozesse, Erstellung von Hygienestandards, Anpassung des Konzeptes zu Isolierungsmaßnahmen, Anpassung Desinfektionsmittelhandhabung.
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Ihre Ansprechpartnerin

Cornelia Janni-Schmid
Leitung Geschäftsbereich Gesundheit & Soziales
Telefon: 0821 40802-158
E-Mail: gb-gus@bbw.de