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Junge Frau in blauer Bluse mit Brille lächelt selbstbewusst in die Kamera, im Hintergrund beugen sich drei junge Ärzte über eine Akte

HYGIENEBEAUFTRAGTE*R

nach DGKH-Leitlinie für Hygienebeauftragte in Pflegeeinrichtungen

bbw-seminare.de  Pfeil nach rechts Gesundheit & Pflege Pfeil nach rechts Fort- und Weiterbildungen in der Pflege Pfeil nach rechts Weiterbildung Hygienebeauftragte*r in der Pflege

WEITERBILDUNG HYGIENEBAUFTRAGTE*R IN DER PFLEGE

Hygiene ist ein zentraler Bestandteil professioneller Pflegearbeit. In stationären und ambulanten Einrichtungen schützt ein durchdachtes Hygienemanagement sowohl Bewohner*innen, Patient*innen und Betreuungsbedürftige als auch das Pflegepersonal vor Infektionen. Multiresistente Erreger wie MRSA stellen eine reale Gefahr dar. Infektionsprävention ist ein wichtiger Teil der Medizin und schützt vor Übertragung gefährlicher Erreger.

Hygienebeauftragte übernehmen dabei eine Schlüsselrolle: Sie setzen gesetzliche Vorgaben um, entwickeln Hygienepläne und sensibilisieren das Team für hygienisches Arbeiten. Damit leisten sie einen aktiven Beitrag zur Qualitätssicherung und zum Arbeitsschutz in der Pflege.

Auf dieser Seite

Was machen Hygienebeauftragte in der Pflege?

Als Hygienebeauftragte*r sind Sie Ansprechperson für alle Fragen rund um Hygiene, Mikrobiologie und Infektionsprävention. Sie koordinieren Maßnahmen, beraten bei Ausbrüchen und arbeiten eng mit dem Qualitätsmanagement der Einrichtung zusammen. Sie unterweisen Ihre Kolleg*innen und überprüfen den Standard. 

Typische Aufgaben sind dabei: 

Warum Hygienemaßnahmen und Infektionsprophylaxe in der Pflege?

Pflegeeinrichtungen sind gesetzlich verpflichtet, Maßnahmen zur Infektionsprophylaxe zu treffen. So schreibt es das Infektionsschutzgesetz (IfSG), Paragraf 35 Absatz 1, vor. Wie sie die Maßnahmen konkret umsetzen, muss jede Institution in einem sogenannten Hygieneplan festlegen.

Welche Vorschriften und Regelungen gibt es?

Es gibt zahlreiche Vorschriften und Richtlinien zur Einhaltung der Hygiene in den Bereichen Klinik, Krankenhäuser und Langzeitpflege.

Infektionsprävention in Heimen: Empfehlung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention beim Robert Koch-Institut (RKI)

Diese Empfehlung gilt primär für solche Einrichtungen, in denen medizinische und damit assoziierte pflegerische Maßnahmen außerhalb von Krankenhäusern durchgeführt werden. Sie betrifft jedoch auch andere Formen der Betreuung (zum Beispiel ambulante Pflege). Die Empfehlung umfasst personelle und organisatorische Voraussetzungen der Infektionsprävention im Wesentlichen abgeleitet aus den umfangreichen Erfahrungen in Krankenhäusern und aus Untersuchungen in Heimen.  Es geht um alle relevanten Anwendungsbereiche und die entsprechenden Maßnahmen.

Vorschriften der Kommission für Infektions­prävention (KRINKO)

Gemäß § 23 Abs. 1 Infektions­schutz­gesetz (IfSG) erstellt die Kommission für Infektions­prävention in medizinischen Einrichtungen und in Einrichtungen und Unter­nehmen der Pflege und Eingliederungs­hilfe (ehemals Kommission für Kranken­haus­hygiene und Infektions­prävention KRINKO) Empfeh­lungen zur Prä­vention noso­komialer Infek­tionen sowie zu betrieb­lich-orga­ni­sa­torischen und baulich-funk­tionellen Maß­nahmen der Hygiene in Kranken­häusern und anderen medi­zinischen Ein­richtungen. Die KRINKO beschreibt sehr umfangreich und detailliert die Funktionen und Aufgaben der Verantwortlichen für Hygiene in den verschiedenen Fachbereichen des Krankenhauses und verweist darin auf die Empfehlungen der DGKH: Der Umfang der Fort-/Weiterbildung sollte den Empfehlungen der Fachgesellschaften entsprechen, in Krankenhäusern zum Beispiel eine Fortbildung von 40 Stunden (siehe Curriculum für einen Grundkurs für Hygienebeauftragte in der Pflege im Krankenhaus gemäß DGKH.)

DGKH-Leitlinie für Hygienebeauftragte in Pflegeeinrichtungen

Die neue Leitlinie der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene (DGKH) zeigt, wie Hygienebeauftragte in stationären und ambulanten Einrichtungen gezielt zur Infektionsprävention beitragen können. Sie definiert klare Aufgaben, Qualifikationsstandards und Fortbildungsinhalte, um Pflegekräfte gezielt auf diese verantwortungsvolle Rolle vorzubereiten. Die DGKH-Leitlinie bietet eine praxisnahe Orientierung für Einrichtungen, Fortbildungsanbieter und Pflegefachkräfte – und schafft erstmals bundesweit einheitliche Standards für die Qualifizierung von Hygienebeauftragten. 

Zusammenfassung der DGKH Leitlinie:

Aufgaben der Hygienebeauftragten im Überblick:
Vorgaben für Fortbildung und Qualifikation von Hygienebeauftragten:

Weiterbildung beim bbw – orientiert an der DGKH-Leitlinie

Unsere Weiterbildung zum*r Hygienebeauftragten basiert auf der Leitlinie der (DGKH). Diese definiert bundeseinheitliche Standards für die Qualifikation von Hygienebeauftragten. Wir schulen die bisherige Fortbildung im Umfang von 40 UE und die seit Dezember novellierte Fortbildung mit 80 UE.

Ihre Vorteile

Was sind die Inhalte der Weiterbildung zum*r Hygienebeauftragten in der Pflege?

Zielgruppen – für wen ist die Weiterbildung geeignet?

Die Weiterbildung richtet sich an Personen mit pflegerischem Hintergrund, die ihre Kompetenzen im Bereich Hygiene erweitern möchten:

Hinweis: Mehrjährige Berufserfahrung ist von Vorteil

Berufliche Perspektiven und Einsatzbereiche

Mit der Zusatzqualifikation als Hygienebeauftragte*r eröffnen sich neue berufliche Möglichkeiten:

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Kurse (2)

Hygienebeauftragte*r in stationärer und ambulanter Pflege

Intensivlehrgang gemäß der Leitlinie der Deutschen Gesellschaft für Allgemeine und Krankenhaus-Hygiene (DGKH)

Der Hygiene kommt in den ambulanten und stationären Einrichtungen der Pflege eine wichtige Rolle zu.

Mehr erfahren

Online

3 Termine ab 01.12.2025

80 Unterrichtseinheiten, Berufsbegleitend

ab 1.150,00 €

Online

Kompaktkurs Hygienebeauftragte*r in Pflegeeinrichtungen

40 UE in Anlehnung an die Richtlinien der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene (DGKH)

Im Kompaktkurs zum*zur Hygienebeauftragften erfahren Sie alles rund um das Thema Hygiene in Pflegeeinrichtungen. 

Mehr erfahren

Auf Anfrage

Auf Anfrage

40 Unterrichtseinheiten

ab 625,00 €

diverse Lernmethoden

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FAQ zur Weiterbildung Hygienebeauftragte*r in der Pflege

Welche Aufgaben übernehmen Hygienebeauftragte in der Pflege?

Ist die Weiterbildung auch für Mitarbeitende in der ambulanten Pflege geeignet?

Wie lange dauert die Weiterbildung?

Welche Voraussetzungen sind erforderlich?

Entspricht die Weiterbildung aktuellen Standards?

Kann ich die Weiterbildung auch online absolvieren?

Was ist der Unterschied zwischen den beiden Fortbildungen?

Welchen Praxisbezug hat die Weiterbildung

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Junge Krankenschwester in einer Schulung

Ihre Ansprechpartnerin

Foto Cornelia Janni-Schmid

Cornelia Janni-Schmid

Leitung Geschäftsbereich Gesundheit & Soziales

Telefon: 0821 40802-158
E-Mail: gb-gus@bbw.de

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