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WEITERBILDUNG FINANZIEREN

Mit einer Weiterbildung verbessern Sie Ihre Job-Chancen, optimieren Ihre Karriereaussichten oder schaffen den Einstieg in einen neuen Beruf. Gerade umfangreiche Weiterbildungen oder Umschulungen sind oft teuer. Allerdings leisten der Bund, die Länder und viele weitere Stellen finanzielle Unterstützung unter bestimmten Voraussetzungen. Sie sollten deshalb bei Ihrer beruflichen Weiterbildung unbedingt prüfen, ob nicht auch für Sie eine Förderung in Betracht kommt. Hier finden Sie die verschiedenen Weiterbildungsförderungen gelistet: vom Aufstiegs-BAföG, über die Begabtenförderung und dem Bildungsgutschein bis zum Qualifizierungschancengesetz (ehemals WeGebAU). Sollten Sie Fragen zu Ihren Fördermöglichkeiten haben, melden Sie sich gerne bei uns. Wir beraten Sie individuell.

Auf einen Blick: Weiterbildung finanzieren

1. Begabtenförderung "Weiterbildungsstipendium"

2. Bildungsgutschein

3. Aufstiegs-BAföG

4. Meisterbonus

5. Qualifizierungschancengesetz

6. Begabtenförderung "Aufstiegsstipendium"

7. Sonstige Begabtenförderung

 

1. Begabtenförderung "Weiterbildungsstipendium"

Mit dem Weiterbildungsstipendium können Sie sich Ihr Hochschulstudium fördern lassen, aber auch eine Weiterbildung (beispielsweise zum*zur Handwerksmeister*in) oder einen Intensiv-Sprachkurs. Das Geld muss, wie beim Aufstiegsstipendium, nicht zurückgezahlt werden. Stipendiat*innen bekommen maximal 6.000 Euro – dazu müssen sie sich an einer Weiterbildung mit einem Eigenanteil von 10 Prozent beteiligen.

Voraussetzungen für die Förderung:

Ansprechpartner ist die Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB). Auf der Homepage der Stiftung erhalten Sie weitere Informationen zum Weiterbildungsstipendium.

2. Bildungsgutschein

Arbeitssuchende können einen Bildungsgutschein bei der Agentur für Arbeit beantragen, wenn die Weiterbildung, die gefördert werden soll, notwendig ist, um eine bestehende Arbeitslosigkeit durch berufliche Eingliederung zu beenden. Ebenso können Arbeitnehmer*innen einen Bildungsgutschein bekommen, um mit einer Weiterbildung eine konkret drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden. An- und ungelernte Beschäftigte können mit einem Bildungsgutschein ihre Weiterbildung fördern lassen, wenn ein anerkannter Berufsabschluss fehlt.

Mit dem Bildungsgutschein sichert die Agentur für Arbeit zu, die Kosten zu übernehmen, die durch die Teilnahme an der Weiterbildung anfallen. Darunter fallen die Lehrgangskosten, gegebenenfalls anfallende Fahrtkosten, Unterbringungskosten und Kinderbetreuungskosten. Weitere Informationen zum Bildungsgutschein finden Sie auf der Übersichtsseite der Bundesagentur für Arbeit (BA).

3. Aufstiegs-BAföG

Das von Bund und Ländern gemeinsam finanzierte Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) begründet einen individuellen Rechtsanspruch auf Förderung von beruflichen Aufstiegsfortbildungen. Als Teilnehmer*in unserer beruflichen Fortbildungen erhalten Sie über das sogenannte Aufstiegs-BAföG einen einkommens- und vermögensunabhängigen Zuschuss in Höhe von 50 Prozent (ab 01.08.2020) zu den Lehrgangs- und Prüfungsgebühren sowie einen Darlehensnachlass in Höhe von ebenfalls 50 Prozent (ab 01.08.2020) auf Antragstellung nach bestandener Prüfung.

Voraussetzung für die Förderung:

Wer gefördert wird und wie gefördert wird finden Sie auf der Website zum Aufstiegs-BAföG vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) erklärt.

4. Meisterbonus

Seit dem 1. September 2013 erhält jede*r erfolgreiche Absolvent*in der beruflichen Weiterbildung zum*zur Meister*in oder zu einem gleichwertigen Abschluss einen Meisterbonus in Höhe von 3.000 Euro (seit 01.01.2023). Die Richtlinien zur Vergabe des Meisterbonus und des Meisterpreises der Bayerischen Staatsregierung vom 3. Juli 2013 regeln die Einzelheiten für Meisterprüfungen oder gleichwertige öffentlich-rechtliche Fortbildungsprüfungen in gewerblichen und kaufmännischen Berufen, im Bereich des öffentlichen Dienstes, in den Berufen der Landwirtschaft und der Hauswirtschaft sowie staatliche Fortbildungsprüfungen in diesen Fachrichtungen an Fachschulen und Fachakademien. Eine Antragstellung ist nicht erforderlich, die Berechtigten werden von den zuständigen Stellen ermittelt.

Voraussetzungen für die Förderung:

Einen Überblick über die relevanten Abschlüsse finden Sie auf der Website zum Meisterbonus beim Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (StMWi). 

5. Qualifizierungschancengesetz

Zum 1. Januar 2019 ist das Qualifizierungschancengesetz in Kraft getreten. Es weitet die bisherige (ehemals WeGebAU) durchgeführte Weiterbildungsförderung für beschäftigte Arbeitnehmer*innen durch die Bundesagentur für Arbeit (BA) aus. Im Rahmen des Qualifizierungschancengesetzes haben Unternehmen die Möglichkeit, die Kompetenzen ihrer Mitarbeiter*innen durch innovative, bedarfsgerechte und hochwertige Qualifizierungen aus- bzw. aufzubauen. Damit sind Unternehmen besser für anstehende Transformationsprozesse gewappnet. Gleichzeitig können an- und ungelernte Mitarbeiter*innen durch eine abschlussorientierte Weiterbildung zu Facharbeiter*innen weitergebildet werden.

Die Bundesagentur für Arbeit stellt für diese Qualifizierungen Förderleistungen zur Verfügung. Eine Förderung ist nun weitgehend unabhängig von Ausbildung, Lebensalter und Betriebsgröße möglich. Das Ziel ist, allen Arbeitnehmer*innen eine Anpassung und Fortentwicklung ihrer beruflichen Kompetenzen zu ermöglichen, deren berufliche Tätigkeiten vom technologischen Strukturwandel betroffen sind oder die eine Weiterbildung in einem Engpassberuf anstreben.

Bei Fragen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung und stellen Ihnen auch den Kontakt zu Ihrem Ansprechpartner bei der Agentur für Arbeit her.

Ausführliche Informationen sowie Beispiel-Angebote für förderfähige Qualifizierungen vom bbw finden sie auf unserer Seite zum Qualifizierungschancengesetz

6. Begabtenförderung "Aufstiegsstipendium"

Diese Option ist interessant für Personen, die ihre Ausbildung sehr gut abgeschlossen haben und ein Hochschulstudium aufnehmen wollen. Denn vom Aufstiegsstipendium müssen Berufstätige nichts zurückzahlen. Pro Monat können sie für ein Vollzeitstudium 670 Euro bekommen – plus 80 Euro Büchergeld. Bei einem berufsbegleitenden Studium sind es einmalig 2.000 Euro im Jahr.

Voraussetzungen für die Förderung:

Ansprechpartner ist die Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB). Auf der Homepage der Stiftung erhalten Sie weitere Informationen zum Aufstiegsstipendium.

7. Sonstige Begabtenförderung

Neben den Stipendien fördern diverse Begabtenförderungswerke herausragende Leistungen, die sich in erster Linie an Studierende und Promovierende richten. Die Rahmenbedingungen zur finanziellen Förderung sind durch die Förderrichtlinien des BMBF (Bundesministerium für Bildung und Forschung) vorgegeben.

Ihr Ansprechpartner

Dominic Rudat

Dominic Rudat

Teamleiter Beratung & Vertrieb IHK-Lehrgänge

Telefon: 0911 93197-88
E-Mail: dominic.rudat@bbw.de