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WEITERBILDUNG FINANZIEREN

Mit einer Weiterbildung verbessern Sie Ihre Job-Chancen, optimieren Ihre Karriereaussichten oder schaffen den Einstieg in einen neuen Beruf. Gerade umfangreiche Weiterbildungen oder Umschulungen sind oft teuer. Allerdings leisten der Bund, die Länder und viele weitere Stellen finanzielle Unterstützung unter bestimmten Voraussetzungen. Sie sollten deshalb bei Ihrer beruflichen Weiterbildung unbedingt prüfen, ob nicht auch für Sie eine Förderung in Betracht kommt. Hier finden Sie die verschiedenen Weiterbildungsförderungen gelistet: vom Aufstiegs-BAföG, über die Begabtenförderung und dem Bildungsgutschein bis zum Qualifizierungschancengesetz (ehemals WeGebAU). Sollten Sie Fragen zu Ihren Fördermöglichkeiten haben, melden Sie sich gerne bei uns. Wir beraten Sie individuell.

Auf einen Blick: Weiterbildung finanzieren

 

1. Begabtenförderung "Weiterbildungsstipendium"

Mit dem Weiterbildungsstipendium können Sie sich Ihr Hochschulstudium fördern lassen, aber auch eine Weiterbildung (beispielsweise zum*zur Handwerksmeister*in) oder einen Intensiv-Sprachkurs. Das Geld muss, wie beim Aufstiegsstipendium, nicht zurückgezahlt werden. Stipendiat*innen bekommen maximal 6.000 Euro – dazu müssen sie sich an einer Weiterbildung mit einem Eigenanteil von 10 Prozent beteiligen.

Voraussetzungen für die Förderung:

Ansprechpartner ist die Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB). Auf der Homepage der Stiftung erhalten Sie weitere Informationen zum Weiterbildungsstipendium.

2. Bildungsgutschein

Arbeitssuchende können einen Bildungsgutschein bei der Agentur für Arbeit beantragen, wenn die Weiterbildung, die gefördert werden soll, notwendig ist, um eine bestehende Arbeitslosigkeit durch berufliche Eingliederung zu beenden. Ebenso können Arbeitnehmer*innen einen Bildungsgutschein bekommen, um mit einer Weiterbildung eine konkret drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden. An- und ungelernte Beschäftigte können mit einem Bildungsgutschein ihre Weiterbildung fördern lassen, wenn ein anerkannter Berufsabschluss fehlt.

Mit dem Bildungsgutschein sichert die Agentur für Arbeit zu, die Kosten zu übernehmen, die durch die Teilnahme an der Weiterbildung anfallen. Darunter fallen die Lehrgangskosten, gegebenenfalls anfallende Fahrtkosten, Unterbringungskosten und Kinderbetreuungskosten. Weitere Informationen zum Bildungsgutschein finden Sie auf der Übersichtsseite der Bundesagentur für Arbeit (BA).

3. Aufstiegs-BAföG

Das von Bund und Ländern gemeinsam finanzierte Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) begründet einen individuellen Rechtsanspruch auf Förderung von beruflichen Aufstiegsfortbildungen. Als Teilnehmer*in unserer beruflichen Fortbildungen erhalten Sie über das sogenannte Aufstiegs-BAföG einen einkommens- und vermögensunabhängigen Zuschuss in Höhe von 50 Prozent (ab 01.08.2020) zu den Lehrgangs- und Prüfungsgebühren sowie einen Darlehensnachlass in Höhe von ebenfalls 50 Prozent (ab 01.08.2020) auf Antragstellung nach bestandener Prüfung.

Voraussetzung für die Förderung:

Wer gefördert wird und wie gefördert wird finden Sie auf der Website zum Aufstiegs-BAföG vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) erklärt.

4. Meisterbonus

Der Meisterbonus soll berufliche Weiterbildung attraktiver machen und den nächsten Karriereschritt finanziell erleichtern. Gefördert werden dabei nicht nur klassische Meisterabschlüsse im Handwerk, sondern in vielen Bundesländern auch gleichwertige berufliche Fortbildungsabschlüsse – etwa Industriemeister, Fachwirte, staatlich geprüfte Technikerinnen und Techniker oder Bachelor‑Professional‑Abschlüsse. Doch was genau verbirgt sich hinter dem Meisterbonus, wie hoch fällt die Prämie aus und wer kann sie beantragen? Die wichtigsten Antworten im Überblick.

Was ist der Meisterbonus?

Warum gibt es den Meisterbonus?

Wie hoch ist der Meisterbonus?

Wer hat Anspruch auf den Meisterbonus?

Gibt es den Meisterbonus in allen Bundesländern?

Welche Bundesländer fördern DQR‑6/7‑Abschlüsse wie Fachwirte über einen Meister‑ oder Aufstiegsbonus?

Mehrere Bundesländer fördern nicht nur Meisterabschlüsse, sondern auch gleichgestellte Fortbildungen auf DQR‑Niveau 6 und 7. Dazu zählen unter anderem Fachwirte, Fachkaufleute, Bachelor Professionals in IT sowie Betriebswirte. Die konkreten Voraussetzungen und Förderhöhen unterscheiden sich je nach Bundesland. 

Grundsätzlich fördern aktuell folgende Bundesländer DRQ 6 und 7 Abschlüsse:

Muss der Meisterbonus beantragt werden?

Übersicht Meisterbonus pro Bundesland

Meisterbonus (Meisterprämie) in Baden-Württemberg

Wie hoch ist der Meisterbonus (Meisterprämie) in Baden-Württemberg?

  • Aktuell erhalten Absolvent*innen 1.500 Euro Meisterprämie bei bestandener Meisterprüfung im Handwerk. Der Meisterbonus wird in Baden-Württemberg als Meisterprämie bezeichnet.

Wer erhält den Meisterbonus (Meisterprämie) in Baden-Württemberg?

  • Den Meisterbonus (die Meisterprämie) erhalten aktuell nur Absolventinnen und Absolventen von Meisterprüfungen in handwerklichen Berufen. Eine genaue Aufstellung findet sich in der Handwerksordnung, Anlage A oder B1.
  • Keine Meisterprämie in Baden-Württemberg erhalten aktuell Absolvent*innen von Aufstiegsfortbildungen des DQR 6 und 7 Rahmens, wie zum Beispiel Fachwirte im Gesundheits- und Sozialwesen, Bachelor Professionals in IT oder Wirtschaftsfachwirte. Auch Industriemeister erhalten aktuell keine Prämie. 
Meisterbonus in Bayern

Wie hoch ist der Meisterbonus in Bayern?

  • Aktuell erhalten Absolvent*innen 3.000 Euro Meisterbonus.

Wer erhält den Meisterbonus in Bayern?

  • Den Meisterbonus in Bayern erhalten nicht nur Handwerksmeister, sondern auch Absolvent*innen von gleichwertigen beruflichen Fortbildungsabschlüssen. Das sind Abschlüsse wie der Industriemeister, Fachwirte, Abschlüsse an Fachschulen und Bachelor-Professional-Abschlüsse.
  • Die Absolvent*innen müssen nicht aktiv werden, um den Meisterbonus zu erhalten, sie werden nach erfolgreichem Abschluss von der zuständigen Stelle kontaktiert.
Meisterbonus in Berlin

Wie hoch ist der Meisterbonus in Berlin?

  • Aktuell erhalten Absolvent*innen bis zu 6.000 Euro Meisterbonus in Berlin. 
  • Der Bonus beträgt grundsätzlich 5.000 EUR pro bewilligten Antrag. Für Frauen, die einen Meisterabschluss in einem frauenatypischen Handwerksberuf abgelegt haben, kann der Bonus um 1.000 Euro erhöht werden.

Wer erhält den Meisterbonus in Berlin?

  • Förderfähig ist, wer seine Meisterprüfung ab dem 1. Januar 2024 in Berlin erfolgreich abgeschlossen hat, zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses in Berlin wohnt oder dort beschäftigt ist und einen Meisterabschluss im Handwerk besitzt. 
  • IHK‑Abschlüsse, wie Fachwirte, sind aktuell von der Förderung ausgeschlossen. 
Hinweis zum Meisterbonus in Berlin 

In Berlin sind folgende Personen förderberechtigt:

  • Wer seine Meisterprüfung im Handwerk ab dem 1. Januar 2024 in Berlin erfolgreich abgeschlossen hat.
  • Wer zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses im Handwerk in Berlin wohnt oder dort beschäftigt ist.
Meisterbonus in Bremen

Wie hoch ist der Meisterbonus in Bremen?

  • Aktuell erhalten Absolvent*innen 1.300 Euro Meisterbonus.

Wer erhält den Meisterbonus in Bremen?

  • Den Meisterbonus in Bremen erhalten nicht nur Handwerksmeister, sondern auch Absolvent*innen von gleichwertigen beruflichen Fortbildungsabschlüssen. Das sind Abschlüsse wie der Industriemeister, Fachwirte, Abschlüsse an Fachschulen und Bachelor-Professional-Abschlüsse.
Hinweis zum Meisterbonus in Bremen: 
  1. Antragsteller*innen müssen seit mindestens sechs Monaten ihren Hauptwohnsitz oder ihren Arbeitsort in Bremen haben – maßgeblich ist der Zeitpunkt des Prüfungsergebnisses.
  2. Die Prüfung selbst kann sowohl in Bremen als auch außerhalb abgelegt worden sein.
  3. Die Antragstellung erfolgt über die NBank (Investitions- und Förderbank) in Zusammenarbeit mit der Bremer Sozialbehörde.

 

Meisterbonus (Meisterprämie) in Hamburg

Wie hoch ist der Meisterbonus (Meisterprämie) in Hamburg?

  • Aktuell erhalten Absolvent*innen 1.300 Euro Meisterprämie.

Wer erhält den Meisterbonus (Meisterprämie) in Hamburg?

  • Die finanzielle Anerkennung steht allen Personen in Hamburg offen, die ihre berufliche Fortbildung erfolgreich abschließen. Sie wird nicht nur nach einer bestandenen Meisterprüfung ausgezahlt, sondern gilt ebenso für zahlreiche weitere anerkannte Abschlüsse, darunter verschiedene Fachwirte sowie technische Betriebswirte.
Hinweis zum Meisterbonus in Hamburg:

Der Antrag muss spätestens drei Monate nach bestandener Prüfung gestellt werden. 

Meisterbonus (Aufstiegsprämie) in Hessen

Wie hoch ist der Meisterbonus (Aufstiegsprämie) in Hessen?

  • In Hessen erhalten Absolventinnen und Absolventen einer bestandenen Meisterprüfung im Handwerk derzeit eine Meisterprämie in Höhe von 3.500 Euro. Das Land bezeichnet diese Förderung offiziell als Meisterprämie Hessen.

Wer bekommt den Meisterbonus (Aufstiegsprämie) in Hessen?

  • In Hessen wird der Meisterbonus sowohl an Handwerksmeister*innen als auch an Personen mit gleichwertigen Fortbildungsabschlüssen vergeben, darunter Industriemeister*innen, Fachwirt*innen, Fachschulabsolvent*innen und Bachelor‑Professional‑Abschlüsse.
Hinweis zum Meisterbonus in Hessen:
  1. Handwerksmeisterinnen und ‑meister können in Hessen einen Antrag stellen, wenn sie ihre Meisterprüfung im Land abgelegt haben oder zum Zeitpunkt der Prüfung sowohl ihren Hauptwohnsitz als auch ihren Beschäftigungsort in Hessen hatten.
  2. Die Aufstiegsprämie muss innerhalb von drei Monaten nach Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses beantragt werden.
  3. Die erforderlichen Antragsunterlagen stellt das Hessische Wirtschaftsministerium auf seiner Website bereit.
Meisterbonus (Meister-Extra) Mecklenburg-Vorpommern

Wie hoch ist der Meisterbonus (Meister-Extra) Mecklenburg-Vorpommern?

  • Aktuell erhalten Absolvent*innen 2.000 Euro Meisterbonus (Meister-Extra) bei bestandener Meisterprüfung im Handwerk, dieser wird in Mecklenburg-Vorpommern als Meister-Extra bezeichnet.

Wer erhält den Meisterbonus (Meister-Extra) in Mecklenburg-Vorpommern?

  • Den Meisterbonus (Meister-Extra) erhalten aktuell nur Absolventinnen und Absolventen von Meisterprüfungen in handwerklichen Berufen. Eine genaue Aufstellung findet sich in der Handwerksordnung, Anlage A oder B1.
  • Keine Meisterprämie in Mecklenburg-Vorpommern erhalten aktuell Absolvent*innen von Aufstiegsfortbildungen des DQR 6 und 7 Rahmens, wie zum Beispiel Fachwirte im Gesundheits- und Sozialwesen, Bachelor Professionals in IT oder Wirtschaftsfachwirte. Auch Industriemeister erhalten aktuell keine Meister-Extra Prämie. 
Hinweis zum Meisterbonus in Mecklenburg-Vorpommern

Förderfähig sind Meisterinnen und Meister, die die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  1. Ihr Abschluss berechtigt zur Eintragung in die Handwerksrolle.
  2. Der Meistertitel wurde nach dem 1. Januar 2018 erworben.
  3. Der Antrag wird innerhalb von sechs Monaten nach Bestehen der Prüfung bei der zuständigen Handwerkskammer eingereicht.
Meisterbonus (Meisterprämie) Nordrhein-Westfalen

Wie hoch ist der Meisterbonus (Meisterprämie) in Nordrhein-Westfalen?

  • Aktuell erhalten Absolvent*innen 2.500 Euro Meisterbonus (Meister-Extra) bei bestandener Meisterprüfung im Handwerk, dieser wird in Nordrhein-Westfalen als Meisterprämie bezeichnet.

Wer erhält den Meisterbonus (Meisterprämie) in Nordrhein-Westfalen?

  • Den Meisterbonus (Meisterprämie) erhalten aktuell nur Absolventinnen und Absolventen von Meisterprüfungen in handwerklichen Berufen. Eine genaue Aufstellung findet sich in der Handwerksordnung, Anlage A oder B1.
  • Keine Meisterprämie in Nordrhein-Westfalen erhalten aktuell Absolvent*innen von Aufstiegsfortbildungen des DQR 6 und 7 Rahmens, wie zum Beispiel Fachwirte im Gesundheits- und Sozialwesen, Bachelor Professionals in IT oder Wirtschaftsfachwirte. Auch Industriemeister erhalten aktuell keine Prämie. 
Hinweis zum Meisterbonus in Nordrhein-Westfalen

Förderfähig sind Meisterinnen und Meister, die die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  1. Ihr Abschluss berechtigt zur Eintragung in die Handwerksrolle.
  2. Der Meistertitel wurde am oder nach dem 1. Juli 2023 erworben.
  3. Sie hatten zum Prüfungszeitpunkt ihren Hauptwohnsitz in Nordrhein-Westfalen
  4. Der Antrag wird innerhalb von drei Monaten nach Bestehen der Prüfung über das Landesportal www.meisterpraemie.nrw eingereicht.
Meisterbonus (Aufstiegsbonus 1) Rheinland-Pfalz

Wie hoch ist der Meisterbonus (Aufstiegsbonus 1) in Rheinland-Pfalz?

  • Aktuell erhalten Absolvent*innen 2.000 Euro Meisterbonus, dieser wird in Rheinland-Pfalz Aufstiegsbonus 1 genannt.

Wer erhält den Meisterbonus (Aufstiegsbonus 1) in Rheinland-Pfalz?

  • Den Meisterbonus in Rheinland-Pfalz erhalten nicht nur Handwerksmeister, sondern auch Absolvent*innen von gleichwertigen beruflichen Fortbildungsabschlüssen. Das sind Abschlüsse wie der Industriemeister, Fachwirte, Abschlüsse an Fachschulen und Bachelor-Professional-Abschlüsse.
Hinweis zum Meisterbonus in Rheinland-Pfalz

In Rheinland-Pfalz wird gefördert, wer: 

  • sein Prüfungsergebnis nach dem 1. Januar 2020 erhalten hat, 
  • zum Zeitpunkt der Prüfung seinen Hauptwohnsitz oder Beschäftigungsort in Rheinland-Pfalz hatte. 

 

Meisterbonus (Aufstiegsbonus) Saarland

Wie hoch ist der Meisterbonus (Aufstiegsbonus) im Saarland?

  • Aktuell erhalten Absolvent*innen 1.000 Euro Meisterbonus, dieser wird im Saarland als Aufstiegsbonus bezeichnet.

Wer erhält den Meisterbonus (Aufstiegsbonus) im Saarland?

  • Den Meisterbonus im Saarland erhalten nicht nur Handwerksmeister, sondern auch Absolvent*innen von gleichwertigen beruflichen Fortbildungsabschlüssen. Das sind Abschlüsse wie der Industriemeister, Fachwirte, Abschlüsse an Fachschulen und Bachelor-Professional-Abschlüsse sowie staatlich geprüfte Techniker*innen.
Hinweis zum Meisterbonus im Saarland: 
  1. Die Prüfung muss vor der IHK, HWK oder LWK des Saarlandes nach dem 1.1.2018 erfolgreich abgelegt und das Prüfungszeugnis von einer dieser Kammern ausgestellt worden sein.
  2. Wird die jeweilige Prüfung im Saarland nicht angeboten, muss die Prüfung vor einer HWK, IHK oder LWK in einem anderen Bundesland abgelegt worden sein.
  3. Der Beschäftigungsort oder der Hauptwohnsitz muss zum Zeitpunkt der Prüfungsanmeldung oder zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses im Saarland liegen.
  4. Der Antrag muss innerhalb von drei Monaten nach Feststellung des Prüfungsergebnisses erfolgen.

Meisterbonus in Sachsen

Wie hoch ist der Meisterbonus in Sachsen?

  • Aktuell erhalten Absolvent*innen 2.000 Euro Meisterbonus. 

Wer erhält den Meisterbonus in Sachsen?

  • Gefördert werden alle Meisterabschlüsse, sowohl im Handwerk als auch in der Industrie oder gleichwertige Fortbildungsprüfungen des DQR 6 und 7 Rahmens, wie zum Beispiel Fachwirte im Gesundheits- und Sozialwesen oder Wirtschaftsfachwirte.
Hinweis zum Meisterbonus in Sachsen: 

Anspruch auf die Prämie haben Absolventinnen und Absolventen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  1. Zum Zeitpunkt der Meisterprüfung lag der Hauptwohnsitz oder der Beschäftigungsort in Sachsen.
  2. Die Meisterprüfung liegt zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als ein Jahr zurück.
  3. Es wurde keine gleichartige Förderung in einem anderen Bundesland beantragt oder bereits erhalten.
Meisterbonus (Meisterbonus Plus) in Sachsen-Anhalt

Wie hoch ist der Meisterbonus (Meisterbonus Plus) in Sachsen-Anhalt?

  • Aktuell erhalten Absolvent*innen 1.000 Euro Meisterbonus. Dieser wird in Sachsen-Anhalt als Meisterbonus Plus bezeichnet.  

Wer erhält den Meisterbonus (Meisterbonus Plus) in Sachsen-Anhalt?

  • Gefördert werden alle Meisterabschlüsse, sowohl im Handwerk als auch in der Industrie oder gleichwertige Fortbildungsprüfungen des DQR 6 und 7 Rahmens, wie zum Beispiel Fachwirte im Gesundheits- und Sozialwesen oder Wirtschaftsfachwirte.
Hinweis zum Meisterbonus in Sachsen-Anhalt: 

Anspruch auf die Prämie haben Absolventinnen und Absolventen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  1. Vorausgesetzt wird eine erfolgreich abgeschlossene Meisterausbildung oder eine gleichwertige Fortbildungsprüfung, beispielsweise als Industriemeister, Fachwirt, Absolvent einer Fachschule oder als Bachelor Professional.
  2. Zum Zeitpunkt der Prüfung muss der Hauptwohnsitz oder Arbeitsort in Sachsen-Anhalt liegen.
  3. Das Datum der Feststellung des Prüfungsergebnisses darf bei Antragstellung nicht länger als ein Jahr zurückliegen.
Meisterbonus in Thüringen

Hinweis zum Meisterbonus in Thüringen

Die Richtlinie zur Vergabe des Meisterbonus und der Meisterprämie ist zum 31.12.2025 ausgelaufen. Eine Antragstellung bei der zuständigen Stelle ist erst wieder nach Inkrafttreten der neuen Richtlinie möglich. 

5. Qualifizierungschancengesetz

Zum 1. Januar 2019 ist das Qualifizierungschancengesetz in Kraft getreten. Es weitet die bisherige (ehemals WeGebAU) durchgeführte Weiterbildungsförderung für beschäftigte Arbeitnehmer*innen durch die Bundesagentur für Arbeit (BA) aus. Im Rahmen des Qualifizierungschancengesetzes haben Unternehmen die Möglichkeit, die Kompetenzen ihrer Mitarbeiter*innen durch innovative, bedarfsgerechte und hochwertige Qualifizierungen aus- bzw. aufzubauen. Damit sind Unternehmen besser für anstehende Transformationsprozesse gewappnet. Gleichzeitig können an- und ungelernte Mitarbeiter*innen durch eine abschlussorientierte Weiterbildung zu Facharbeiter*innen weitergebildet werden.

Die Bundesagentur für Arbeit stellt für diese Qualifizierungen Förderleistungen zur Verfügung. Eine Förderung ist nun weitgehend unabhängig von Ausbildung, Lebensalter und Betriebsgröße möglich. Das Ziel ist, allen Arbeitnehmer*innen eine Anpassung und Fortentwicklung ihrer beruflichen Kompetenzen zu ermöglichen, deren berufliche Tätigkeiten vom technologischen Strukturwandel betroffen sind oder die eine Weiterbildung in einem Engpassberuf anstreben.

Bei Fragen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung und stellen Ihnen auch den Kontakt zu Ihrem Ansprechpartner bei der Agentur für Arbeit her.

Ausführliche Informationen sowie Beispiel-Angebote für förderfähige Qualifizierungen vom bbw finden sie auf unserer Seite zum Qualifizierungschancengesetz

6. Begabtenförderung "Aufstiegsstipendium"

Diese Option ist interessant für Personen, die ihre Ausbildung sehr gut abgeschlossen haben und ein Hochschulstudium aufnehmen wollen. Denn vom Aufstiegsstipendium müssen Berufstätige nichts zurückzahlen. Pro Monat können sie für ein Vollzeitstudium 670 Euro bekommen – plus 80 Euro Büchergeld. Bei einem berufsbegleitenden Studium sind es einmalig 2.000 Euro im Jahr.

Voraussetzungen für die Förderung:

Ansprechpartner ist die Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB). Auf der Homepage der Stiftung erhalten Sie weitere Informationen zum Aufstiegsstipendium.

7. Sonstige Begabtenförderung

Neben den Stipendien fördern diverse Begabtenförderungswerke herausragende Leistungen, die sich in erster Linie an Studierende und Promovierende richten. Die Rahmenbedingungen zur finanziellen Förderung sind durch die Förderrichtlinien des BMBF (Bundesministerium für Bildung und Forschung) vorgegeben.

Ihr Ansprechpartner

Dominic Rudat

Dominic Rudat

Teamleiter Beratung & Vertrieb IHK-Lehrgänge

Telefon: 0911 93197-88
E-Mail: dominic.rudat@bbw.de