Fortbildungen für Praxisanleiter*innen in der Pflege
Praxisanleiter*innen in der Pflege sichern mit ihrer Anleitung die Qualität der Ausbildung und tragen auch wesentlich zur zukünftigen Pflege- und Betreuungsqualität der Einrichtung bei. Außerdem sorgen sie für kompetenten Fachkräfte-Nachwuchs. Die Generalistik ermöglicht eine umlagefinanzierte Praxisanleitung und für die Anleitung Freistellung. Nach § 4 Abs. 3 der PflAPrV (Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe) ist die Befähigung zur Praxisanleitung ab 01.01.2020 durch kontinuierliche, berufspädagogische Fortbildungen im Umfang von mindestens 24 Stunden jährlich nachzuweisen.