Abschluss zum*zur staatlich geprüften Kinderpfleger*in
Dieser Lehrgang bereitet Sie detailliert auf die externe Prüfung an einer Berufsfachschule vor. Durch qualifizierten Theorieunterricht werden Ihnen die erforderlichen pädagogischen und pflegerischen Fähigkeiten und Fertigkeiten vermittelt. Wir bieten Ihnen fachpraktische Übungen und den Erwerb von theoretischem Fachwissen. Die Praxis findet in Ihrer oder einer von Ihnen gewählten Praxisstätte statt. Sie erhalten Aufgaben und Übungen, welche Sie selbstständig in der Praxis absolvieren und reflektieren, um die Prüfung erfolgreich abzulegen.
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Die Durchführungsorte, Termine und Ansprechpartner*innen finden Sie weiter unten auf dieser Seite.
Inhalte
Schwerpunkte sind
- Pädagogik und Psychologie
- Deutsch und Kommunikation
- Religionslehre und Religionspädagogik
- Ethik und ethische Erziehung
- Sozialkunde und Berufskunde
- Ökologie und Gesundheit
- Rechtskunde
- Mathematisch-naturwissenschaftliche Erziehung
- Praxis- u. Methodenlehre, Medienerziehung
- Werkerziehung und Gestaltung
- Musik und Musikerziehung
- Sport und Bewegungserziehung
- Hauswirtschaftliche Erziehung
- Sozialpädagogische Praxis
- Säuglingsbetreuung/-pflege
Ihr Einsatzbereich
Als Kinderpfleger*in steht die pädagogische Arbeit mit Kindern im Mittelpunkt Ihrer Tätigkeit. Sie haben eine Vorbildfunktion für Kinder und Eltern und unterstützen den*die Erzieher*in / pädagogische Fachkraft bei der Bildung, Erziehung und Betreuung von Säuglingen, Kleinkindern, Vorschulkindern oder Schulkindern. Dabei lassen Sie und Ihre Kolleg*innen sich vom Bayerischen Bildungs- und Erziehungsplan für Kinder in Tageseinrichtungen leiten.
Während des Lehrgangs sind Sie über die VBG bei Unfällen und Wegeunfällen versichert.
Zulassungsvoraussetzungen:
Die Voraussetzungen für die Zulassung zur externen Prüfung an einer Berufsfachschule sind in der Schulordnung BFSOHwKiSo (§ 71) geregelt:
- mindestens erfolgreicher Hauptschulabschluss
- Vollendung des 21. Lebensjahres
- ein hohes Maß an sozialem Engagement
- polizeilich einwandfreies Führungszeugnis
- Gesundheitszeugnis
- 800 Zeitstunden nachweisbare pädagogische Tätigkeit in einer Einrichtung der Kindertagesbetreuung (Krippe, KiTa, Hort)
- Sprachnachweis: mindestens B2 (bei ausländischen Schulabschlüssen)
Lernziele
Die Prüfung an einer Berufsfachschule für Kinderpflege stellt für externe Prüflinge eine große Herausforderung dar, da in 14 Fächern 15 Einzelprüfungen zu absolvieren sind. Dieser Lehrgang bereitet Sie vertieft auf diese Prüfung vor.