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Berufliche Weiterqualifizierung
Quereinstieg in die Kinder- Jugend- und Eingliederungshilfe
PÄDAGOGISCHE KARRIERE ODER QUEREINSTIEG IN DER KINDER‑, JUGEND‑ UND EINGLIEDERUNGSHILFE
Diese Seite informiert umfassend über Weiterbildungsmöglichkeiten für den Quereinstieg in die Kinder‑, Jugend‑ und Eingliederungshilfe. Vorgestellt werden Aufgabenfelder, Voraussetzungen, Inhalte und berufliche Perspektiven. Die Tätigkeit in diesen Bereichen bietet verantwortungsvolle Aufgaben: Ressourcen stärken, Vertrauen aufbauen, Menschen langfristig begleiten und Familien in herausfordernden Situationen unterstützen. Die Seite bietet einen strukturierten Überblick über Qualifizierungswege, Praxisanteile und Abschlussmöglichkeiten sowie Einblick in die Weiterbildung pädagogische*r Mitarbeiter*in in der Kinder‑, Jugend‑ und Eingliederungshilfe.
Auf dieser Seite
- 1. Übersicht Pädagogische*r Mitarbeiter*in für Kinder-, Jugend- und Eingliederungshilfe
- 2. Weiterbildungen zum Thema
- 3. FAQ Pädagogische*r Mitarbeiter*in für Kinder-, Jugend- und Eingliederungshilfe
- 4. Teilnehmerstimmen
- 5. Kontakt und Beratung
Kinder‑, Jugend‑ und Eingliederungshilfe im Überblick
Was bedeutet Kinder- und Jugendhilfe (KJH)?
Die Kinder‑ und Jugendhilfe (KJH) umfasst nach Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) alle Angebote, Maßnahmen und Unterstützungsleistungen für Kinder, Jugendliche und ihre Familien. Ziel der Kinder‑ und Jugendhilfe ist es, junge Menschen zu schützen, ihre Entwicklung zu fördern und stabile Zukunftschancen zu ermöglichen. Dazu gehören pädagogische Unterstützung, Beratung, Begleitung in schwierigen Lebenslagen sowie Hilfen zur Stärkung familiärer Strukturen.
Was bedeutet Eingliederungshilfe?
Die Eingliederungshilfe unterstützt Menschen mit körperlichen, geistigen oder seelischen Beeinträchtigungen dabei, selbstbestimmt am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Grundlage ist das Sozialgesetzbuch IX (SGB IX). Zu den Leistungen gehören Assistenz, Förderung von Alltagskompetenzen, pädagogische Begleitung, Teilhabe am Arbeits‑ und Gemeinschaftsleben sowie individuelle Unterstützungsangebote. Ziel der Eingliederungshilfe ist es, Entwicklung, Selbstständigkeit und soziale Integration nachhaltig zu stärken.
Für wen ist die Weiterbildung pädagogische*r Mitarbeiter*in in der Kinder‑, Jugend‑ und Eingliederungshilfe geeignet?
Die berufsbegleitende Weiterbildung zur pädagogischen Mitarbeiterin oder zum pädagogischen Mitarbeiter in der Kinder‑, Jugend‑ und Eingliederungshilfe richtet sich an Personen mit Lebens‑ und Berufserfahrung, die sich für ein professionelles Tätigkeitsfeld in der sozialen Arbeit qualifizieren möchten. Im Mittelpunkt stehen persönliche Weiterentwicklung, reflektiertes pädagogisches Handeln und die Zusammenarbeit mit verschiedenen Berufsgruppen aus Psychologie, Therapie und Sozialpädagogik.
Die Weiterbildung richtet sich sowohl an Mitarbeitende der Eingliederungshilfe als auch der Kinder‑ und Jugendhilfe. Ein gemeinsames Basismodul vermittelt grundlegende pädagogische, rechtliche und methodische Inhalte, von denen beide Zielgruppen profitieren. Anschließend erfolgt die Spezialisierung in zwei getrennten Aufbaumodulen, die auf die jeweiligen Praxisanforderungen zugeschnitten sind.
Was sind die Voraussetzungen für die Weiterbildung im Bereich Kinder‑ und Jugendhilfe?
Für die Teilnahme an der Weiterbildung zur pädagogischen Mitarbeiterin oder zum pädagogischen Mitarbeiter in der Kinder‑ und Jugendhilfe gelten folgende Voraussetzungen:
- Mindestalter von fünfundzwanzig Jahren
- Mittlerer Schulabschluss
- Einschlägige Erfahrung in der Arbeit mit Kindern, Jugendlichen oder jungen Erwachsenen im professionellen Umfeld (zum Beispiel Sozialpflege, Familienpflege, Schulbegleitung, Schulbetreuung, individuelle Begleitung)
- Tätigkeit in einer stationären oder teilstationären Einrichtung der Kinder‑ und Jugendhilfe
- Aktuelles Arbeitsverhältnis mit mindestens der Hälfte der regulären Wochenarbeitszeit
Diese Kriterien stellen sicher, dass Teilnehmende bereits grundlegende Praxiserfahrung mitbringen und die Weiterbildung optimal nutzen können.
Was sind die Voraussetzungen für die Weiterbildung im Bereich Eingliederungshilfe?
Für die Teilnahme an der Weiterbildung im Bereich Eingliederungshilfe gelten folgende Anforderungen:
- Mindestalter von siebenundzwanzig Jahren
- Mindestens drei Jahre einschlägige Praxiserfahrung
- Qualifikation als Hilfskraft oder zweijährige pädagogische Ausbildung
- Aktuelles Arbeitsverhältnis in einer Einrichtung der Eingliederungshilfe mit mindestens der Hälfte der regulären Wochenarbeitszeit
- Vorhandensein einer qualifizierten Praxisanleitung
Diese Voraussetzungen gewährleisten, dass Teilnehmende bereits fundierte berufliche Erfahrung in der Eingliederungshilfe besitzen und die Weiterbildung gezielt auf ihre Praxis anwenden können.
Welchen Nutzen hat die Weiterbildung pädagogische*r Mitarbeiter*in in der Kinder‑, Jugend‑ und Eingliederungshilfe für Teilnehmende?
Die berufsbegleitende Weiterbildung vermittelt umfassende pädagogische Kompetenzen und bereitet gezielt auf die Tätigkeit als pädagogische Mitarbeiterin oder pädagogischer Mitarbeiter in der Kinder‑, Jugend‑ und Eingliederungshilfe vor. Im Mittelpunkt stehen zentrale Themen wie Kommunikation, Konfliktlösung, Psychologie, Vielfalt, Selbstreflexion und professionelle Grenzen. Teilnehmende erwerben pädagogische Handlungssicherheit auf dem Niveau einer Fachkraft und lernen anerkannte Konzepte, Methoden und Interventionsmöglichkeiten kennen.
Die praktische Umsetzung erfolgt direkt im beruflichen Alltag. Das Gelernte wird gemeinsam mit der Praxisanleitung reflektiert und durch die Seminarleitung kontinuierlich begleitet. Dadurch entsteht ein enger Theorie‑Praxis‑Transfer, der die eigene Professionalität nachhaltig stärkt.
Starke Berufsperspektiven und hohe Nachfrage
Die Qualifikation eröffnet attraktive berufliche Perspektiven in einem Arbeitsfeld, das bundesweit stark nach pädagogisch qualifizierten Mitarbeitenden sucht. Einrichtungen der Kinder‑, Jugend‑ und Eingliederungshilfe benötigen zunehmend gut ausgebildete Fachkräfte, die Verantwortung übernehmen, Entwicklungsprozesse begleiten und stabile Beziehungen gestalten können. Die Weiterbildung verbessert daher nicht nur die beruflichen Einsatzmöglichkeiten, sondern erhöht auch langfristig die Chancen auf sichere Beschäftigung und Weiterentwicklung im sozialen Bereich.
Was sind die Aufgaben von pädagogischen Mitarbeiter*innen in der Kinder‑, Jugend‑ und Eingliederungshilfe?
Die Tätigkeit als pädagogische Mitarbeiterin oder pädagogischer Mitarbeiter in der Kinder‑, Jugend‑ und Eingliederungshilfe umfasst vielfältige pädagogische und organisatorische Aufgaben. Der Arbeitsalltag ist dynamisch, erfordert kreative Lösungsansätze und bietet kontinuierliche fachliche sowie persönliche Weiterentwicklung. Viele Einrichtungen zeichnen sich durch einen starken Teamzusammenhalt aus, in dem Fälle gemeinsam reflektiert und Herausforderungen kooperativ bewältigt werden. Zentrale Aufgaben sind dabei:
- Förderung der Entwicklung von Kindern und Jugendlichen
- Vermittlung von Stabilität und Orientierung
- Begleitung junger Menschen auf dem Weg ins Erwachsenenleben
- Unterstützung von Eltern und Bezugspersonen in Erziehungsfragen
- Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gefährdungen
- Förderung gesellschaftlicher Teilhabe und sozialer Integration
- Vorbereitung junger Menschen auf ein selbstständiges Leben
Vorteile für Einrichtungen und Arbeitgeber in der Kinder‑, Jugend‑ und Eingliederungshilfe
Die Weiterbildung zur pädagogischen Mitarbeiterin oder zum pädagogischen Mitarbeiter bietet für Einrichtungen der Kinder‑, Jugend‑ und Eingliederungshilfe einen erheblichen Mehrwert. Viele Mitarbeitende ohne klassischen pädagogischen Abschluss verfügen bereits über umfangreiche Praxiserfahrung, kennen Strukturen, Abläufe und Zielgruppen und haben über Jahre hinweg tragfähige Beziehungen aufgebaut. Durch eine qualifizierende Weiterbildung können diese vorhandenen Kompetenzen gezielt professionalisiert und erweitert werden.
Gleichzeitig steigen die Anforderungen in sozialen Arbeitsfeldern kontinuierlich – etwa durch neue gesetzliche Vorgaben, komplexere Fallkonstellationen, steigende psychische Belastungen und die enge Zusammenarbeit verschiedener Professionen. Qualifizierte Mitarbeitende sind daher ein zentraler Faktor für Qualität, Stabilität und Zukunftssicherheit in der Kinder‑, Jugend‑ und Eingliederungshilfe. Zentrale Vorteile für Einrichtungen sind:
- Professionalisierung erfahrener Mitarbeitender in beiden Bereichen
- Höhere pädagogische Handlungssicherheit im Alltag
- Qualitätssteigerung in Betreuung, Begleitung und Fallarbeit
- Entlastung des Teams durch qualifizierte Mitarbeitende
- Bessere Bewältigung komplexer Anforderungen und interdisziplinärer Zusammenarbeit
- Langfristige Mitarbeiterbindung durch gezielte Förderung
- Stärkung der Arbeitgeberattraktivität und Aufbau einer modernen Arbeitgebermarke
- Nachhaltige Fachkräftesicherung in Kinder‑, Jugend‑ und Eingliederungshilfe
Zusätzlich besteht die Möglichkeit, finanzielle Förderung für die Weiterbildung über die Agentur für Arbeit zu beantragen, was die Qualifizierung auch wirtschaftlich besonders attraktiv macht.
Zertifikat und Abschluss Pädagogische*r Mitarbeiter*in der Kinder‑, Jugend‑ und Eingliederungshilfe
Der erfolgreiche Abschluss der Weiterbildung zur pädagogischen Mitarbeiterin oder zum pädagogischen Mitarbeiter qualifiziert für eine Tätigkeit, die inhaltlich und fachlich der Arbeit einer pädagogischen Fachkraft in Einrichtungen der stationären und teilstationären Kinder‑, Jugend‑ und Eingliederungshilfe entspricht. Die Qualifizierung orientiert sich am landesweiten Orientierungsrahmen für erweiternde Maßnahmen im Tätigkeitsbereich der Betriebserlaubnis erteilenden Behörden in Bayern vom 15.11.2023 und erfüllt damit die aktuellen fachlichen Anforderungen an qualifiziertes pädagogisches Personal.
Die Weiterbildung stärkt die pädagogische Professionalität, erweitert Handlungskompetenzen und schafft eine anerkannte Grundlage für verantwortungsvolle Tätigkeiten in beiden Arbeitsfeldern. Durch den Abschluss erhalten Teilnehmende eine Qualifikation, die in vielen Einrichtungen dringend gesucht wird und langfristig stabile berufliche Perspektiven eröffnet.
Finanzierung und Förderung
Das Bildungswerk der Bayerischen Wirtschaft ist als Bildungsträger zertifiziert und verfügt über ein Zertifikat nach der Akkreditierungs‑ und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV). Dieses Zertifikat steht für geprüfte Qualität in der beruflichen Weiterbildung und gewährleistet, dass die Maßnahme den bundesweit gültigen Standards für geförderte Qualifizierungen entspricht.
Die Finanzierung der Weiterbildung kann über das Qualifizierungschancengesetz unterstützt werden. Dieses Gesetz fördert die berufliche Weiterentwicklung von Beschäftigten und ermöglicht Arbeitgebern, finanzielle Mittel für Qualifizierungsmaßnahmen zu erhalten. Dadurch wird die Weiterbildung sowohl für Einrichtungen als auch für Teilnehmende wirtschaftlich attraktiv und langfristig planbar.
Zusätzlich bietet das Bildungswerk der Bayerischen Wirtschaft flexible Zahlungsmodelle an, darunter die Möglichkeit einer Ratenzahlung, um die Teilnahme an der Weiterbildung noch besser zugänglich zu machen.
Was macht unser Angebot so besonders?
Die Weiterbildung des Bildungswerks der Bayerischen Wirtschaft (bbw) zeichnet sich durch hohe Qualität, langjährige Erfahrung und eine konsequente Praxisorientierung aus. Einrichtungen sowie Teilnehmende profitieren von einem professionellen, wissenschaftlich fundierten und kontinuierlich weiterentwickelten Qualifizierungskonzept.
Unsere Stärken im Überblick:
- Langjährige Erfahrung mit zahlreichen erfolgreich durchgeführten Weiterbildungsdurchgängen
- Wissenschaftlich evaluierte Weiterbildung, die Wirksamkeit und Qualität nachweisbar macht
- Etabliertes Qualitätssystem für transparente Standards und kontinuierliche Verbesserung
- Hohe Zufriedenheit der Teilnehmenden, bestätigt durch regelmäßige Rückmeldungen
- Zuverlässige Seminarbegleitung durch erfahrene pädagogische Fachkräfte
- Hohe Absolventenzahlen, die den Bedarf und Erfolg der Qualifizierung unterstreichen
- Umfangreiche, fundierte Skripte als praxisnahe Lern‑ und Nachschlagegrundlage
- Modernes Lernmanagementsystem für flexibles, zeitgemäßes Lernen
- Praxiserfahrene Dozentinnen und Dozenten, die reale Fallbeispiele und Fachwissen einbringen
- Regelmäßige, unverbindliche und kostenfreie Informationsveranstaltungen zur Orientierung
Diese Kombination aus Qualität, Erfahrung und Praxisnähe macht die Weiterbildung zu einem besonders attraktiven Angebot für Einrichtungen und angehende pädagogische Mitarbeitende.
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15.04.2026
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Modulare und berufsbegleitende Durchführung
Qualifizierung zum*zur pädagogischen Mitarbeiter*in für Ergänzungskräfte und Quereinsteiger*innen.
Mehr erfahren4 Veranstaltungsorte
4 Termine ab 24.04.2026
363 Unterrichtseinheiten, Berufsbegleitend
BA-Förderung nach dem Qualifizierungschancengesetz
AZAV zertifiziert
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FAQ Pädagogische*r Mitarbeiter*in für Kinder-, Jugend- und Eingliederungshilfe
Wie lange dauert die Weiterbildung?
Die Weiterbildung umfasst insgesamt achtzehn Monate. In den ersten elf Monaten finden regelmäßig Unterrichtseinheiten statt. Anschließend folgen sieben Monate begleitete Praxis. Während der gesamten Weiterbildungszeit werden kleinere Aufgaben für das Heimstudium bearbeitet.
Was bedeutet begleitete Praxis?
Während der begleiteten Praxis werden Teilnehmende in ihrer Einrichtung besucht und reflektieren ihre pädagogische Arbeit gemeinsam mit der Praxisanleitung. Dadurch wird der Theorie‑Praxis‑Transfer gezielt unterstützt.
Ist der Lernstoff umfangreich, wenn ich lange keine Weiterbildung besucht habe?
Die Weiterbildung vermittelt umfangreiche Fachkenntnisse, ist jedoch stark praxisorientiert. Fälle und Situationen aus dem beruflichen Alltag fließen aktiv in den Lernprozess ein, was den Einstieg erleichtert.
Bin ich nach dem Abschluss Erzieherin oder Erzieher bzw. pädagogische Fachkraft?
Der Abschluss ersetzt keine Erzieherausbildung. Teilnehmende können jedoch in der Kinder‑ und Jugendhilfe äquivalent zu einer pädagogischen Fachkraft eingesetzt werden.
Welche Prüfungen erwarten mich?
Die Weiterbildung schließt mit drei Prüfungsformaten ab:
- ein Kolloquium
- eine schriftliche Facharbeit
- eine praktische Prüfung in der Einrichtung Alle Prüfungen werden im Verlauf der Weiterbildung gezielt vorbereitet.
Kann ich während der Weiterbildung in einer Einrichtung arbeiten?
Ja. Die berufsbegleitende Tätigkeit ist ausdrücklich vorgesehen, damit das Gelernte unmittelbar in der Praxis angewendet und erprobt werden kann.
Gibt es finanzielle Fördermöglichkeiten?
Ja. Eine Förderung über die Agentur für Arbeit ist möglich. Diese muss vom Arbeitgeber beantragt werden.
Was unterscheidet die Weiterbildung des Bildungswerks der Bayerischen Wirtschaft von anderen Angeboten?
Die Weiterbildung wurde als einzige wissenschaftlich durch die Hochschule Kempten evaluiert und war die erste Weiterbildung zum pädagogischen Mitarbeiter, die vom Bayerischen Landesjugendamt genehmigt wurde. Das Bildungswerk der Bayerischen Wirtschaft verfügt über umfassende Erfahrung und ein etabliertes Qualitätskonzept.
Ist der Abschluss auch in anderen Bundesländern anerkannt?
Der Abschluss ist in Bayern durch den landesweiten Orientierungsrahmen für erweiternde Maßnahmen im Tätigkeitsbereich der Betriebserlaubnis erteilenden Behörden vom 15.11.2023 bestätigt. Personen mit dieser Qualifikation können in Bayern in der Regel ohne Einzelfallprüfung und uneingeschränkt im Gruppendienst eingesetzt werden. In anderen Bundesländern erfolgt die Anerkennung abhängig von den jeweiligen landesrechtlichen Vorgaben.
Kann ich online an der Weiterbildung teilnehmen?
Ein Teil der Weiterbildung findet online statt. Rund sechzig Prozent der Unterrichtseinheiten werden jedoch in Präsenz durchgeführt, um Austausch, Reflexion und kollegiales Lernen zu ermöglichen.
Warum ist die Weiterbildung berufsbegleitend organisiert?
Viele Teilnehmende stehen bereits im Berufsleben, haben finanzielle Verpflichtungen oder Familien. Die berufsbegleitende Struktur ermöglicht es, Weiterbildung und Erwerbstätigkeit miteinander zu verbinden.
In welchen Teams oder Netzwerken arbeite ich später?
Pädagogische Mitarbeitende arbeiten in ihren Einrichtungen eng mit Fachkräften verschiedener Professionen zusammen. Darüber hinaus kooperieren sie mit Jugendämtern, Schulen, Beratungsstellen, Frühförderstellen, Kindertageseinrichtungen und weiteren Partnern.
Führt die Weiterbildung zu einer höheren Vergütung?
Die Vergütung wird individuell mit dem Arbeitgeber vereinbart. Das Besetzen einer Fachkraftstelle und die Übernahme zusätzlicher Verantwortung bieten jedoch gute Argumente für eine Gehaltsentwicklung.
Ändern sich meine Aufgabenbereiche nach der Weiterbildung?
Ja. Mit der Qualifikation können zusätzliche Verantwortungsbereiche übernommen werden, beispielsweise im Fallmanagement, in der Elternarbeit oder bei der Entwicklung von Förder‑ und Hilfeplänen.
Was bedeutet es, dass das Bildungswerk der Bayerischen Wirtschaft wissenschaftlich evaluiert wurde?
Das Bildungswerk der Bayerischen Wirtschaft wurde als einziger anbietender Bildungsträger über fünfzehn Monate hinweg durch die Hochschule Kempten wissenschaftlich evaluiert. Dabei wurden Teilnehmende, Praxisanleitungen und Einrichtungen befragt, das Curriculum geprüft sowie Unterrichtsqualität und Skripte bewertet.
Erfahrungsbericht einer Absolventin
Farida Boateng arbeitet im UMA-Gästehaus des Evangelischen Kinder- und Jugendhilfezentrums in Augsburg. Aktuell nimmt sie an der Weiterbildung zur Pädagogische*r Mitarbeiter*in für Kinder-, Jugend- und Eingliederungshilfe des bbw teil. Im Erfahrungsbericht schildert Sie, warum Sie diese Weiterbildung gewählt hat und wie Ihre bisherigen Eindrücke sind.
Erfahrungsbericht einer Einrichtungsleitung
Erfahren Sie von Dipl. Pädagogin (Universität) Sigrun Maxzin-Weigel, Einrichtungsleitung eines Kinder- und Jugendhilfezentrums, wie Ihre Mitarbeitenden in der Weiterbildungsreihe Qualifizierung zum*zur pädagogischen Mitarbeiter*in für Ergänzungskräfte und Quereinsteiger*innen, wertvolles theoretisches und praktisches Wissen erwarben und im Anschluss in pädagogischen Teams eingesetzt wurden.
Ihre Ansprechpartnerin

Cornelia Janni-Schmid
Leitung Geschäftsbereich Gesundheit & Soziales
Telefon: 0821 40802-158
E-Mail: gb-gus@bbw.de
