bbw-seminare.de Über uns FAQ Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)
CORPORATE SUSTAINABILITY REPORTING DIRECTIVE
Was die neue CSRD der EU für Ihr Unternehmen bedeutet
Die bisherige Non-Financial Reporting Directive (NFRD) ist zu einer finanziellen Berichtspflicht erweitert worden, der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD). Musste bisher von berichtspflichtigen Unternehmen nur ein so genannter Nachhaltigkeitsbericht erstellt werden, soll dieser nun auch extern zertifiziert werden. Zudem sind die inhaltlichen Anforderungen erhöht worden. Auch der Kreis der betroffenen Unternehmen wurde erweitert. Waren bisher nur börsennotierte Unternehmen sowie große Versicherungen und Banken betroffen, so fallen nun sukzessive immer mehr Unternehmen unter die Berichts- sowie Zertifizierungspflicht. Konkret bedeutet das: Unternehmen müssen eine Erklärung zu Nachhaltigkeits- und Klimaschutz-Werten abgeben. Beispielsweise in den Themenbereichen Energiequellen und -verbrauch, Wasserverbrauch, Abfall-Mengen und deren Reduktion, Rohstoff-Quellen und -verbrauch, Emission von Treibhausgasen, Umwelt-Einfluss von Lieferketten oder Belastung von Gewässern. In diesen und weiteren Bereichen müssen rund 1.000 Kennzahlen erfasst, dokumentiert und konsolidiert werden, was für Unternehmen personelle, zeitliche und strukturelle Aufwendungen mit sich bringt. Während große, Unternehmen von ähnlichen Vorgaben in der Vergangenheit bereits betroffen waren und sich vorbereite konnten, bringt CSRD vor allem für KMU massive Herausforderungen mit sich.
Welche Unternehmen müssen gemäß CSRD einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen?
Hinweis: Die unten aufgeführten Daten beziehen sich auf das Geschäftsjahr, für das erstmals nach CSRD im Folgejahr Bericht erstattet und extern zertifiziert werden muss.
Ab 01.01.2024
Börsennotierte Unternehmen müssen der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) nachkommen, sofern sie mindestens zwei der drei folgenden Kriterien erfüllen:
- mehr als 500 Mitarbeitende
- Bilanzsumme größer als 20 Millionen Euro
- Nettoumsatz größer als 40 Millionen Euro
Ab 01.01.2025
Alle Unternehmen in der EU müssen der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) nachkommen, sofern sie mindestens zwei der drei folgenden Kriterien erfüllen:
- mehr als 250 Mitarbeitende
- Bilanzsumme größer als 20 Millionen Euro
- Nettoumsatz größer als 40 Millionen Euro
Ab 01.01.2026
Alle kapitalmarktorientierten kleinen und mittleren Unternehmen (KMUs) sowie kleine und nicht komplexe Kreditinstitute und firmeneigene Versicherungsunternehmen. (Ausnahmsweise kann von der Möglichkeit des Aufschubs bis 2028 gebraucht gemacht werden)
Ab 01.01.2028
Nicht-EU-Unternehmen mit EU-Niederlassungen oder EU-Tochterunternehmen.
Der Zeitplan für die Unternehmen
Unternehmen, die bereits heute einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen (bereits nach NFRD-Richtlinie berichtspflichtige Unternehmen), sind ab dem 01.01.2024 in der der Verantwortung. Sie müssen sich in 2025 nach dem neuen CSRD für 2024 prüfen lassen. Anfang 2026 sind dann auch börsennotierte Mittelständler sowie kleine und nicht komplexe Kreditinstitute sowie firmeneigene Versicherungen (Neuerdings nach CSRD berichtspflichtige Unternehmen) ebenfalls in der Pflicht sich für das Jahr 2025 extern prüfen zu lassen.
Inhaltliche Anforderungen der CSRD
Mit der CSRD geht es der Europäischen Kommission vor allem darum, den Zugang zu Informationen zu verbessern. Im Rahmen der CSRD werden zusätzlich parallel durch die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) EU-Berichtstandards für Unternehmen aufgebaut. Die sogenannten ESRS (European Sustainability Reporting Standards) sind für alle Unternehmen, die nach der CSRD berichten müssen, in Zukunft verpflichtend und geben die berichtspflichtigen Angaben sowie die zugrunde liegenden Berichterstattungskonzepte vor. Thematisch gliedern sich die zu erfassenden Informationen in folgende Themenbereiche:
Umweltfaktoren
- Klimaschutz
- Anpassung an den Klimawandel
- Wasser- und Meeresressourcen
- Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
- Verschmutzung
- Biodiversität und Ökosysteme
Sozialfaktoren
- Chancengleichheit, einschließlich Geschlechtergerechtigkeit und Lohngleichheit, Ausbildung und Kompetenzentwicklung sowie Beschäftigung und Inklusion von Menschen mit Behinderungen
- Arbeitsbedingungen, einschließlich sicherer und anpassungsfähiger Beschäftigung, Löhne, sozialer Dialog, Tarifverhandlungen und Einbeziehung der Arbeitnehmer, Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben sowie ein gesundes, sicheres und geeignetes Arbeitsumfeld
- die Achtung der Menschenrechte, Grundfreiheiten, demokratischen Grundsätze und Standards, die in der Internationalen Charta der Menschenrechte und anderen grundlegenden Menschenrechtsübereinkommen der Vereinten Nationen, der Erklärung der Internationalen Arbeitsorganisation über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit und den grundlegenden Übereinkommen der IAO und der Charta der Grundrechte der Europäischen Union festgelegt sind
Governance-Faktoren
- die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane des Unternehmens, auch in Bezug auf Nachhaltigkeitsaspekte und deren Zusammensetzung
- Unternehmensethik und Unternehmenskultur, einschließlich der Bekämpfung von Korruption und Bestechung
- das politische Engagement des Unternehmens, einschließlich seiner Lobbytätigkeiten
- die Verwaltung und Qualität der Beziehungen zu Geschäftspartnern, einschließlich Zahlungspraktiken
- die internen Kontroll- und Risikomanagementsysteme des Unternehmens, auch im Zusammenhang mit dem Rechnungslegungsprozess des Unternehmens
Pflicht zur externen Zertifizierung
Die externe Zertifizierungspflicht gilt dabei für alle Unternehmen. Geprüft wird hierbei unter anderem, ob die Informationen den Standards der Berichterstattung entsprechen sowie ob der Prozess der Informationszusammenstellung den Standards entspricht.
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