Anleitung von Auszubildenden der Kooperationspartner in der Pflege
Praxisanleiter*innen in der Pflege sichern mit ihrer Anleitung die Qualität der Ausbildung und tragen auch wesentlich zur zukünfti-gen Pflege- und Betreuungsqualität der Einrichtung bei. Außer-dem sorgen sie für kompetenten Fachkräfte-Nachwuchs. Die Generalistik ermöglicht eine umlagefinanzierte Praxisanleitung und für die Anleitung Freistellung. Nach § 4 Abs. 3 der PflAPrV ist die Befähigung zur Praxisanleitung ab 01.01.2020 durch kontinu-ierliche, berufspädagogische Fortbildungen im Umfang von mindestens 24 Stunden jährlich nachzuweisen.
Aktuelle Termine auch als Live-Online-Training.
Inhalte
Wir bieten Ihnen die jährliche Pflichtfortbildung für Praxisanleiter*innen als inhaltlich zusammenhängendes Modul an.
Tag 1: Qualitätsentwicklung
- Umgang mit Unterschieden
- Erwartungen der Schüler*innen aus anderen Einrichtungen
Tag 2: Pädagogik und Psychologie
- Umgang mit unterschiedlichem Vorwissen der verschiedenen Auszubildenden
Tag 3: Reflektion Praxis
- Kollegiale Beratung
- Bearbeitung von Praxisfällen
Lernziele
- Die neue Rolle der Praxisanleitung professionell gestalten
- Kompetente Umsetzung des Anleitungsprozesses
- Erwerb von Instrumenten für die Anleitung unterschiedlicher Auszubildender