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Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten

Der Lehrgang „Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten gemäß DGUV Vorschrift 3 und DGUV Grundsatz 303-001“ qualifiziert Ihre Mitarbeitenden praxisnah und rechtssicher für wiederkehrende elektrotechnische Arbeiten im Unternehmen. 

diverse Lernmethoden
1.850,00 €
Termine und Kontakt

Zielgruppen

  • Fachkräfte

An wen richtet sich der Lehrgang zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten?

Der Lehrgang zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EFKffT) richtet sich an Mitarbeiter ohne elektrotechnische Ausbildung, die in ihrem Unternehmen wiederkehrende, klar definierte elektrische Arbeiten sicher und normgerecht ausführen sollen.

Ziele des Lehrgangs:

Nach erfolgreichem Abschluss sind die Teilnehmenden befähigt, festgelegte elektrotechnische Tätigkeiten eigenverantwortlich durchzuführen – von der Montage über Installation bis zur Prüfung und Inbetriebnahme elektrischer Geräte. Die Qualifizierung umfasst:

  • Fachtheoretische Grundlagen der Elektrotechnik
  • Praktische Übungen an elektrischen Anlagen
  • Sicherheitsvorschriften und Gefahrenvermeidung
  • Vorbereitung auf die betriebliche Umsetzung

Kursdetails

Was sind „festgelegte Tätigkeiten“?

Festgelegte Tätigkeiten sind gleichartige, sich wiederholende Arbeiten an elektrischen Anlagen, die vom Unternehmen klar definiert und dokumentiert werden. Diese dürfen gemäß DGUV Vorschrift 3 nur von: einer Elektrofachkraft oder unter deren Leitung und Aufsicht durchgeführt werden.

Inhalte

Elektrotechnisches Basiswissen

Ausgewählte elektrische Betriebsmittel

Messen und Prüfen

  • Richtiges Messen von Strom, Spannung, Widerstand, Isolation, Durchgang
  • Umgang mit Multimeter, Spannungsprüfer und Stromzange

Gefahren des elektrischen Stroms

  • Wirkung des elektrischen Stroms auf den Menschen
  • Unfälle durch den elektrischen Strom (Praxis-Beispiele)
  • Erste Hilfe bei Stromunfällen

Gesetze und Vorschriften

  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
  • DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV A 3) „Elektrische
  • Anlagen und Betriebsmittel“
  • Tätigkeiten der „elektrotechnisch unterwiesenen Person“
  • in Abgrenzung zur „Elektrofachkraft“ und zur „Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten“

Betrieb von und Umgang mit elektrischen Anlagen (gemäß VDE 0105 Teil 100)

Schutzmaßnahmen und Schutzeinrichtungen

  • Gefährdung durch Berührungsspannung
  • Schutzziele, Schutzstrukturen, Schutzarten und Schutzklassen
  • „Schutz gegen elektrischen Schlag“     

Prüfung der Schutzmaßnahmen

  • Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen prüfen
  • Prüfung elektrischer Anlagen und Geräte
  • Messungen an elektrischen Anlagen und Geräten
  • Dokumentation

Einfache Schaltpläne lesen und verstehen

Prüfung

Abschluss und Bestellung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten

Nach bestandener Theorie- und Praxisprüfung erfolgt die Bestellung zur „Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten“ durch den Unternehmer oder die verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK). Die konkreten Tätigkeiten werden in einer betriebsspezifischen Arbeitsanweisung dokumentiert.

Ihr Nutzen

  • Rechtssicherheit erhöhen: Erfüllen Sie die Anforderungen der DGUV Vorschrift 3 (ehem. BGV A3) zuverlässig
  • Kosten senken: Reduzieren Sie externe Dienstleister durch interne Qualifizierung
  • Effizienz steigern: Schnelle und eigenständige Durchführung standardisierter Elektroarbeiten
  • Sicherheit verbessern: Minimieren Sie Unfall- und Haftungsrisiken im Betrieb
  • Praxisorientierte Qualifikation: Direkt anwendbares Wissen für den Arbeitsalltag

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Termine und Kontakt vor Ort

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Ansprechpartner*innen

Bild von Elke Wailand

Elke Wailand

Leiterin

Geschäftsbereich Seminare & Trainings