Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen - SMARTe Durchführung
Seit 2014 ist die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen für alle Arbeitgeber in Deutschland verpflichtend durchzuführen. Grundlage dabei ist der §5 des Arbeitsschutzgesetzes, der alle Unternehmen explizit dazu verpflichtet, neben den physischen auch die psychischen Belastungen eines Arbeitsplatzes zu erheben. Häufig tauchen dabei folgende Fragen auf: Wie lassen sich psychische Belastungen messen, welche Verfahren gibt es und was sind deren Vor- und Nachteile? Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen dient der Bestandsaufnahme und der anschließenden Beurteilung von potentiellen psychischen Belastungsfaktoren an Arbeitsplätzen, nicht einer Beurteilung von Mitarbeitern und deren individuellen Belastungsgrenzen oder gar deren Erkrankungsrisiken.
Inhalte
- Klärung der Ziele der Gefährdungsbeurteilung und Schulung der mit der Durchführung beauftragten Mitarbeiter, Kommunikation an die Belegschaft
- Ermittlung der psychischen Belastungen
- Auswertung, Beurteilung und Ergebnisdarstellung
- Vorlage des Ergebnisberichts und Erarbeitung von Maßnahmen für Merkmalsbereiche
- Dokumentation des gesamten Prozesses (für Vorlage bei Aufsichtsbehörden)
- Wirksamkeitskontrolle der ergriffenen Maßnahmen und Fortschreibung der Gefährdungsbeurteilung
- S- spezifisch – M- messbar – A- anwendungsorientiert – R- realistisch – T- treffsicher
Lernziele
- Sie erfahren wie Sie die Gefährdungsbeurteilung sicher und effizient in Ihrem Unternehmen durchführen können.
- Wir stellen Ihnen bewährte Verfahren ausführlich vor und geben Ihnen konkrete Handlungsempfehlungen zur Umsetzung.
- Wir schaffen eine gemeinsame Wissensbasis und begriffliche Klarheit, damit Sie für sich und Ihr Unternehmen die passenden Entscheidungen treffen können.
- Anhand von Praxisbeispielen können Sie zudem exemplarisch den Ablauf einer Gefährdungsbeurteilung von psychischen Belastungen nachvollziehen.