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bbw-seminare.de  Pfeil nach rechts  Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen

Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen

Seit 2014 ist die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen für alle Arbeitgeber in Deutschland verpflichtend durchzuführen. Grundlage dabei ist der §5 des Arbeitsschutzgesetzes, der alle Unternehmen explizit dazu verpflichtet, neben den physischen auch die psychischen Belastungen eines Arbeitsplatzes zu erheben. Häufig tauchen dabei folgende Fragen auf: Wie lassen sich psychische Belastungen messen, welche Verfahren gibt es und was sind deren Vor- und Nachteile? Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen dient der Bestandsaufnahme und der anschließenden Beurteilung von potentiellen psychischen Belastungsfaktoren an Arbeitsplätzen, nicht einer Beurteilung von Mitarbeitern und deren individuellen Belastungsgrenzen oder gar deren Erkrankungsrisiken.

diverse Lernmethoden
Teilnahmebescheinigung
495,00 €
Termine und Kontakt

Zielgruppen

  • Fachkräfte
  • Führungskräfte
  • Nachwuchsführungskräfte

Abschlussart

  • Teilnahmebescheinigung

Kursdetails

Inhalte

Zielklärung der Gefährdungsbeurteilung und Schulung der mit der Durchführung beauftragten Mitarbeiter 

  • Ziele definieren und schriftlich festhalten (rechtliche Anforderungen, Unternehmensziele)
  • Schulngskonzept erstellen und Kommunikation planen (Information an Mitarbeitende über Ablauf und Nutzen)

Ermittlung der psychischen Belastungen

  • Datenerhebung durchführen (Mitarbeiterbefragung, Interviews, Workshops)
  • Ergänzende Analyse von Kennzahlen (Fehlzeiten, Fluktuation, Unfallstatistik)

Auswertung, Beurteilung und Ergebnisdarstellung

  • Statistische Auswertungen und Priorisierung der Belastungsfaktoren
  • Ergebnisse visualisieren und in Workshops validieren

Vorlage des Ergebnisberichts und Erarbeitung von Maßnahmen für Merkmalsbereiche

  • Gesamtbericht erstellen und Management(Betriebsrat vorlegen
  • Maßnahmekatalog je Merkmalsbereich ableiten

Dokumentation des gesamten Prozesses (für Vorlage bei Aufsichtsbehörden)

  • Schrittte revisionssicher dokumentieren (Ziele, Methoden, Ergebnisse, Maßnahmen)
  • Datenschutz und Compliance sicherstellen (DSGVO-konforme Ablage)

Wirksamkeitskontrolle der ergriffenen Maßnahmen und Fortschreibung der Gefährdungsbeurteilung

  • Wirksamkeit der Maßnahme prüfen (Nachbefragung, Kennzahlenvergleich)
  • Gefährdungsbeurteilung regelmäßig akualisieren (bei Änderungen in den Arbeitsprozessen)

Ihr Nutzen

  • Sie erfahren wie Sie die Gefährdungsbeurteilung sicher und effizient in Ihrem Unternehmen durchführen können.
  • Wir stellen Ihnen bewährte Verfahren ausführlich vor und geben Ihnen konkrete Handlungsempfehlungen zur Umsetzung.
  • Wir schaffen eine gemeinsame Wissensbasis und begriffliche Klarheit, damit Sie für sich und Ihr Unternehmen die passenden Entscheidungen treffen können.
  • Anhand von Praxisbeispielen können Sie zudem exemplarisch den Ablauf einer Gefährdungsbeurteilung von psychischen Belastungen nachvollziehen.

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Ansprechpartner*innen

Bild von Elke Wailand

Elke Wailand

Leiterin

Geschäftsbereich Seminare & Trainings

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