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Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen
Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen ist seit 2014 eine klare gesetzliche Pflicht für alle Arbeitgeber gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz. Führungskräfte stehen dabei vor zentralen Fragen: Wie lassen sich psychische Belastungen valide messen? Welche Verfahren eignen sich für unterschiedliche Arbeitsbereiche? Welche Vor‑ und Nachteile haben Befragungen, Beobachtungen oder Workshops?
Im Seminar erhalten Führungskräfte eine praxisnahe Orientierung, wie sie psychische Belastungsfaktoren im Arbeitsbereich strukturiert erfassen, analysieren und bewerten können. Dabei geht es nicht um die Beurteilung einzelner Mitarbeitender, sondern um die systematische Bewertung arbeitsbedingter psychischer Belastungen – etwa Arbeitsintensität, Organisation, Rollenklärung oder Teamdynamik.
Ziel des Seminars ist es, Führungskräfte in die Lage zu versetzen, rechtssicher, wirksam und akzeptanzfördernd mit der Gefährdungsbeurteilung umzugehen und daraus konkrete Verbesserungsmaßnahmen für Arbeitsprozesse, Teamstrukturen und gesundheitsförderliche Arbeitsbedingungen abzuleiten.
Zielgruppen
- Fachkräfte
- Führungskräfte
- Nachwuchsführungskräfte
Abschlussart
- Teilnahmebescheinigung
Kursdetails
Inhalte
Zielklärung der Gefährdungsbeurteilung und Schulung der mit der Durchführung beauftragten Mitarbeiter
- Ziele definieren und schriftlich festhalten (rechtliche Anforderungen, Unternehmensziele)
- Schulngskonzept erstellen und Kommunikation planen (Information an Mitarbeitende über Ablauf und Nutzen)
Ermittlung der psychischen Belastungen
- Datenerhebung durchführen (Mitarbeiterbefragung, Interviews, Workshops)
- Ergänzende Analyse von Kennzahlen (Fehlzeiten, Fluktuation, Unfallstatistik)
Auswertung, Beurteilung und Ergebnisdarstellung
- Statistische Auswertungen und Priorisierung der Belastungsfaktoren
- Ergebnisse visualisieren und in Workshops validieren
Vorlage des Ergebnisberichts und Erarbeitung von Maßnahmen für Merkmalsbereiche
- Gesamtbericht erstellen und Management(Betriebsrat vorlegen
- Maßnahmekatalog je Merkmalsbereich ableiten
Dokumentation des gesamten Prozesses (für Vorlage bei Aufsichtsbehörden)
- Schrittte revisionssicher dokumentieren (Ziele, Methoden, Ergebnisse, Maßnahmen)
- Datenschutz und Compliance sicherstellen (DSGVO-konforme Ablage)
Wirksamkeitskontrolle der ergriffenen Maßnahmen und Fortschreibung der Gefährdungsbeurteilung
- Wirksamkeit der Maßnahme prüfen (Nachbefragung, Kennzahlenvergleich)
- Gefährdungsbeurteilung regelmäßig akualisieren (bei Änderungen in den Arbeitsprozessen)
Ihr Nutzen
- Sie erfahren wie Sie die Gefährdungsbeurteilung sicher und effizient in Ihrem Unternehmen durchführen können.
- Wir stellen Ihnen bewährte Verfahren ausführlich vor und geben Ihnen konkrete Handlungsempfehlungen zur Umsetzung.
- Wir schaffen eine gemeinsame Wissensbasis und begriffliche Klarheit, damit Sie für sich und Ihr Unternehmen die passenden Entscheidungen treffen können.
- Anhand von Praxisbeispielen können Sie zudem exemplarisch den Ablauf einer Gefährdungsbeurteilung von psychischen Belastungen nachvollziehen.
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85055 IngolstadtBeginn
06.10.2026 – 09:00 UhrEnde
06.10.2026 – 17:00 UhrAnsprechpartner*in
Elke Wailand
Telefon 089 44108-430
E-Mail elke.wailand@bbw.deTrainer*in
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Elke Wailand
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Geschäftsbereich Seminare & Trainings
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