Betreuungskraft § 43b i.V. mit § 53b SGB XI
Im Rahmen des Pflegeweiterentwicklungsgesetzes werden für Menschen, die besondere Betreuung benötigen, in stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen ergänzend zu den Pflegekräften Betreuungskräfte eingesetzt. Die Pflegekassen übernehmen - sofern die Kriterien erfüllt sind - auf Antrag die Kosten für diese zusätzlichen Betreuungskräfte.
Inhalte
Modul 1: 100 Unterrichtstunden
- Kommunikation und Interaktion mit dementen Personen
- Kommunikation mit Angehörigen und im Team
- Grundkenntnisse über Demenzerkrankungen, psychische Erkrankungen, geistige Behinderungen sowie typische Alterskrankheiten
- Grundkenntnisse der Pflege und Pflegedokumentation
- Aktivierungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten für Menschen mit Demenz
- Begleitung am Lebensende
- Umgang mit Stress und belastenden Situationen
- Erste Hilfe Kurs
Modul 2: Praktikum zwei Wochen
Zweiwöchiges Praktikum in einer Pflegeeinrichtung unter Anleitung und Begleitung einer in der Pflege und Betreuung des betroffenen Personenkreises erfahrenen Pflegefachkraft. Dabei werden praktische Erfahrungen in der Betreuung von Menschen mit einer erheblichen Einschränkung der Alltagskompetenz gesammelt.
Das Praktikum muss nicht in einem Block absolviert werden, sondern kann zur besseren Vereinbarkeit mit beruflichen und familiären Pflichten auch aufgeteilt werden.
Aufgrund der Corona-Pandemie kann das zweiwöchige Praktikum in Einzelfällen nachgeholt werden. Bitte sprechen Sie uns an.
Modul 3: 60 Unterrichtsstunden
- Vertiefen der Kenntnisse
- Rechtskunde
- Hauswirtschaft und Ernährungslehre
- Freizeitgestaltung für Menschen mit Demenz
- Bewegung für Menschen mit Demenz
- Zusammenarbeit mit allen an der Pflege Beteiligten
Wir bieten an unseren Standorten unterschiedliche Kursvarianten ab 992 Euro an.
Zugangsvoraussetzung
40-stündiges Praktikum in einer Pflegeeinrichtung vor Beginn der Weiterbildung.
Aufgaben der Betreuungskräfte
Motivierung und Aktivierung, Anleitung und Begleitung der zu betreuenden Personen zum Beispiel bei folgenden Alltagsaktivitäten:
- Lesen und Vorlesen
- Musik hören, musizieren, singen
- Kochen und backen
- Spazierengehen und Begleitung bei Ausflügen
- Bewegungsübungen
- Handwerkliches Arbeiten und leichte Gartenarbeiten
- Malen und basteln
- Haustiere füttern und pflegen
- Anfertigung von Erinnerungsalben oder -ordnern
- Brett- und Kartenspiele
- Besuch von kulturellen Veranstaltungen, Sportveranstaltungen, Gottesdiensten und Friedhöfen
Lernziele
Unsere Qualifizierung zur Betreuungskraft entspricht vollumfänglich der anerkannten Weiterbildung gemäß der Richtlinie nach § 53b SGB XI. Wir qualifizieren Sie fachlich fundiert und praxisnah mit vielen Übungen und Anregungen für den Job-Alltag, so dass Sie sowohl für ambulante Pflegedienste als auch in stationären Pflegeeinrichtungen tätig sein können.
Unterrichtszeiten:
Dienstags und Donnerstags: 17:30-20:45 Uhr
Samstags: 09:00-16:00 Uhr