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Eine junge Frau und ein junger Mann spielen mit drei vergnügten Kindern

FORTBILDUNG IN DER KITA

Jährliche Pflichtfortbildungen und freiwillige Weiterqualifizierung

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FORTBILDUNGEN FÜR KITA-PERSONAL (ASSISTENZKRÄFTE)

Sie sind Assistenz oder pädagogisch Mitarbeitende in der Kita, im Bereich der Ganztagsbetreuung, oder in der schulischen Betreuung? Dann haben wir interessante Fortbildungsangebote für Sie.

Gemäß der Richtlinie muss die Assistenzkraft  in der Kita an Fortbildungen im Umfang von mindestens 15 Stunden jährlich teilnehmen. Die Pflicht zur Teilnahme an den Fortbildungsveranstaltungen besteht erst im Bewilligungsjahr nach Absolvierung der Zusatzqualifikation im Umfang von 40 Unterrichtseinheiten. Die Bewilligungsbehörden prüfen nach Nr. 7.2 der Richtlinie in Verbindung mit Art. 29 BayKiBiG im Zuwendungsbereich der Richtlinie im Rahmen der Belegprüfung die Ableistung des verpflichtenden jährlichen Fortbildungspensums. (Anlage zu AMS V3_04-2024 Richtlinie zur Förderung der Festanstellung von Tagespflegepersonen und zur Förderung von Assistenzkräften in Kindertageseinrichtungen ,TP 2 000)

Zielgruppe

Diese Fortbildungen richten sich an:

Inhalte

Die verschiedenen Themen dieser Fortbildungen werden in Bezug zum BayKiBiG und dem BayBEP besprochen. Die Praxiserfahrungen spielen dabei eine große Rolle.

Ihr Nutzen

Durchführung

Alle Informationen zu Inhalten, Durchführung (Online oder Präsenzunterricht) und Ansprechpartner*innen finden Sie, wenn Sie auf Ihr Wunschthema klicken.

Hinweis: Alle aktuellen Termine auch als Live-Online-Training möglich.

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Ihre Ansprechpartnerin

Foto Cornelia Janni-Schmid

Cornelia Janni-Schmid

Leitung Geschäftsbereich Gesundheit & Soziales

Telefon: 0821 40802-158
E-Mail: cornelia.janni-schmid@bbw.de