bbw-seminare.de Zertifizierter Pflegehelfer
Zertifizierter Pflegehelfer
Der Gesundheitssektor ist einer der größten Beschäftigungszweige in Deutschland und die demografische Entwicklung lässt in diesem Sektor einen weiter stark steigenden Bedarf an Arbeitskräften erwarten. In Deutschland gibt es rund 5 Mio. Pflegebedürftige und bis zum Jahr 2055 ist ein Anstieg um 1,8 Mio. Pflegebedürftige zu erwarten. Der hieraus entstehende Personalbedarf bezieht sich nicht nur auf examinierte Fachkräfte. Vielmehr ist es aus gesundheits- und sozialpolitischer Sicht sowie wirtschaftlichen Überlegungen unvermeidlich, Pflegehilfskräfte einzusetzen, um die Versorgung aller Pflegebedürftigen im ambulanten wie stationären Bereich sicher zu stellen. Künftig werden, auch aufgrund des neuen Personalbemessungsverfahrens (PeBeM), neben den Fachkräften dringend Pflegehelfer*innen und Pflegeassistent*innen benötigt. Der*die zertifizierte Pflegehelfer*in ist der ideale Einstieg für Menschen, die die Pflege kennenlernen möchten oder bereits in der Pflege unterstützen und sich weiterqualifizieren möchten. Im besonderen Fall kann es der erste Schritt in eine Ausbildung sein.
Zielgruppen
Abschlussart
- Träger-Zertifikat
Förderungsmöglichkeiten
- BA-Förderung nach dem Qualifizierungschancengesetz
Kursinhalte
Inhalte
Die Weiterbildung ist modular aufgebaut. Beispiele hierfür sind
- Anforderungen an eine Tätigkeit in der Pflege und Betreuung
- Berufsbezogene Kommunikation in Pflege und Betreuung
- Grundpflege
- Krankheitsbilder Demenz und psychische Erkrankungen
- Gesundheits- und Krankheitslehre
- Umgang mit Sterben und Tod
- Ernährungslehre
- Hauswirtschaftliche Versorgung
- Basiskurs für Betreuungskräfte nach § 53b SGB XI
- Aufbaukurs für Betreuungskräfte nach § 53b SGB XI
Die Angebote der Standorte enthalten unterschiedliche Module und haben damit auch unterschiedliche Preise - setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.
Ihr Nutzen
Die zunehmende Spezialisierung in der Gesundheitsbranche einerseits und der steigende Bedarf an Arbeitskräften in der Pflege und Versorgung andererseits machen es erforderlich, Mitarbeiter*innen für ganz bestimmte Aufgaben zielgerichtet zu qualifizieren. Im Rahmen des Pflegeweiterentwicklungsgesetzes können für Menschen, die besondere Betreuung benötigen, in vollstationären Dauer- und Kurzzeitpflegeeinrichtungen und im ambulanten Bereich Betreuungskräfte eingestellt werden. Die Pflegekassen übernehmen – sofern die Kriterien erfüllt sind – künftig auf Antrag die Kosten für eine zusätzliche Betreuungskraft. Die Unterstützung der Fachkräfte im Bereich Pflege und Hauswirtschaft kann durch die Pflegehelfer*innen erfolgen.
Der Gesamtpreis ist abhängig von der Auswahl der Einzelmodule.
Hinweis zu unseren Lernmethoden
Präsenz
Diese Veranstaltung wird vor-Ort in unseren Unterrichtsräumen oder externen Schulungsräumen durchgeführt.
Ansprechpartner*innen
Hier finden Sie Ihren Kontakt für alle Fragen rund um Ihre gewünschte Fort- oder Weiterbildung, wie zum Beispiel Inhalte, Voraussetzungen, Lernziele, mögliche Förderungen oder Karrierechancen. Unten finden Sie zusätzlich Ihre Ansprechpartner*innen vor Ort an unseren Standorten. Diese stehen Ihnen bei allen Fragen zum gewünschten Termin und Veranstaltungsort sehr gerne zur Verfügung. Sollten sie dort keinen Termin in Ihrer Region finden, wenden Sie sich gerne an den allgemeinen Kontakt hier.

Cornelia Janni-Schmid
Leiterin Geschäftsbereich Gesundheit und Pädagogik
E-Mail cornelia.janni-schmid@bbw.de
Telefon 0821 40802-158
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Inhouse Schulung: Sie wünschen sich eine firmeninterne Weiterbildung nach Ihren Bedürfnissen? Wir bieten Ihnen passgenaue Trainings. Sprechen Sie uns an.
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bbw gGmbH
Ulmer Straße 160
86156 AugsburgBeginn
27.11.2023 – 08:30 UhrEnde
06.02.2024 – 16:00 UhrAnsprechpartner*in
Maria Limmer
Telefon 0821 40802-429
E-Mail maria.limmer@bbw.deTrainer*in
Anerkannte Expert*innen
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Qualifizierung zum*zur geprüften Fachhauswirtschafter*in
Zur Vernetzung und Optimierung der Leistungen werden neben den Pflegefachkräften hauswirtschaftliche Fachkräfte benötigt, die die hauswirtschaftliche Versorgung, Maßnahmen der sozialen Betreuung und grundpflegerische Maßnahmen übernehmen, Lebensprozesse steuern, den Alltag gestalten und hilfebedürftige Personen mit Einschränkungen der Alltagskompetenz beraten können.