Rezertifizierung – Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten gemäß DGUV 3
Die Kenntnisse aus einem Lehrgang zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten gemäß DGUV 3 sind in regelmäßigen Abschnitten – wir empfehlen 3 Jahre – zu aktualisieren.
Inhalte
- Aktiver mündlicher Austausch zur Auffrischung des theoretischen Wissens
- Praktische Übungen zur Auffrischung des Praxisstoffes (z. B. Schaltungen, Fehlersuche, etc.)
- Austausch von Erfahrungen als Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten gemäß DGUV 3 in der betrieblichen Praxis
- Konkretes und konstruktives Feedback und Hilfestellung/Ratschläge des Trainers
- Eingehen auf Problem-/Fragestellungen der Teilnehmer*innen
- Information über etwaige Änderungen in den relevanten Vorschriften (z. B. VDE-Vorschriften)
- Keine schriftliche oder praktische Prüfung
Zugangsvoraussetzungen:
Erfolgreich abgeschlossener Lehrgang zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten gemäß DGUV 3
Lernziele
- Sicherstellen der Befähigung zur weiteren Arbeit als Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten gemäß DGUV 3.
- Hat der*die Teilnehmer*in in dem Seminar gezeigt, dass die Befähigung zur weiteren Arbeit als Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten gemäß DGUV 3 vorliegt, erhält der*die Teilnehmer*in eine entsprechende Bestätigung.