Das Qualifizierungschancengesetz – bis zu 100% Weiterbildungsförderung
Das Qualifizierungschancengesetz ermöglicht Unternehmen eine Förderung aller Beschäftigten im Rahmen einer abschlussorientierten Weiterbildung oder einer Anpassungsqualifizierung. Profitieren Sie von bis zu 100% Zuschüssen zu den Fortbildungskosten und zum Arbeitsentgelt. Fördermöglichkeiten im Rahmen des Qualifizierungschancengesetzes können Sie nach einer Beratung durch die Agentur für Arbeit in Anspruch nehmen – ob als Arbeitgeber, der seine Mitarbeitenden weiterqualifizieren will oder als Arbeitnehmer*in, der*die sich weiterqualifizieren will.