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DAS QUALIFIZIERUNGSCHANCENGESETZ – BIS ZU 100 % WEITERBILDUNGSFÖRDERUNG

Das Qualifizierungschancengesetz ermöglicht Unternehmen eine Förderung aller Beschäftigten im Rahmen einer abschlussorientierten Weiterbildung oder einer Anpassungsqualifizierung. Profitieren Sie von bis zu 100% Zuschüssen zu den Fortbildungskosten und zum Arbeitsentgelt. Fördermöglichkeiten im Rahmen des Qualifizierungschancengesetzes können Sie nach einer Beratung durch die Agentur für Arbeit in Anspruch nehmen – ob als Arbeitgeber*in, der*die seine*ihre Mitarbeiter*innen weiterqualifizieren will oder als Arbeitnehmer*in, der*die sich weiterqualifizieren will.

Updates: Qualifizierungschancengesetz und Weiterbildung während Kurzarbeit

Januar 2021: Beschäftigungssicherungsgesetz ergänzt Qualifizierungschancengesetz

Zum 01. Januar 2021 ist das Beschäftigungssicherungsgesetz (BeschSIG) in Kraft getreten, das die Regelungen zum Kurzarbeitergeld (KUG) ergänzt. Wer seinen Beschäftigten eine berufliche Weiterbildung während der Kurzarbeit ermöglicht, bekommt als Arbeitgeber die Sozialversicherungsbeiträge bis zum 31. Juli 2023 zu 50 Prozent erstattet.

Neu: Sammelanträge für Förderung von mehreren Mitarbeiter*innen

Unternehmen, die mehrere Mitarbeiter*innen gleichzeitig qualifizieren wollen, haben seit Januar 2021 zudem den Vorteil, dass sie einen Sammelantrag für die Förderung der Weiterbildung von mehreren Mitarbeiter*innen stellen können. Bedingung ist, dass die Mitarbeiter*innen an derselben Qualifizierung teilnehmen, für die der Sammelantrag gestellt wird, und somit einen ähnlichen Weiterbildungsbedarf haben. Zuvor war ein individueller Antrag pro geförderte*n weiterzubildende*n Angestellte*n nötig.

Die Möglichkeit Sammelanträge für die Förderung von Weiterbildung der Mitarbeiter*innen zu stellen, gilt für 5. Anpassungsqualifizierungen beim bbw im Rahmen des Qualifizierungschancengesetzes.

2020: Arbeit-von-morgen-Gesetz ergänzt Qualifizierungschancengesetz

Seit Mitte Mai 2020 sind nur noch mindestens 121 Unterrichtseinheiten (UE) für eine Anpassungsqualifizierung erforderlich, damit diese förderfähig ist (zuvor waren es 161 UE). Außerdem werden die Fördersätze für Anpassungsqualifizierungen ab 01.10.2020 angehoben. Die Zuschüsse der Bundesagentur für Arbeit zu den Lehrgangskosten sowie zum Arbeitsentgelt können ab dann um weitere 10 Prozent bzw. 5 Prozent steigen.

Alle Details zu den Neuerungen und den Voraussetzungen für eine höhere Förderquote im Bereich der Anpassungsqualifizierungen finden Sie weiter unten auf dieser Seite unter 4. Fördervariante 2: Anpassungsqualifizierung.

Radiobeitrag: Qualifizierungschancen während Corona und Kurzarbeit nutzen!

Wie das genau funktioniert, was die Vorteile sind und welche Rolle das Qualifizierungchancengesetz dabei spielt? Erfahren Sie dazu mehr in unserem Radiobeitrag am Beispiel des Automobilzulieferers ZF:

Dieses Video ist extern gehostet (YouTube, Vimeo, bbw-Videobackend) und sendet nur Daten, wenn Sie das Vorschaubild anklicken.

Um was geht es in diesem Video?

Das Qualifizierungschancengesetz auf einen Blick:

1. Wer kann alles gefördert werden?

2. Fördervariante 1: Abschlussorientierte Weiterbildung

3. Abschlussorientierte Weiterbildungen beim bbw

4. Fördervariante 2: Anpassungsqualifizierung

5. Anpassungsqualifizierungen beim bbw

6. Ihr Weg zur Förderung

7. Ihre Ansprechpartnerin

1. Wer kann alles gefördert werden

Qualifizierungschancengesetz
Qualifizierungschancengesetz: Chancen

Mit dem Qualifizierungschancengesetz bieten sich zwei Fördermöglichkeiten für Unternehmen und Ihre Mitarbeiter*innen: eine Förderung im Rahmen einer abschlussorientierten Weiterbildung oder einer Anpassungsqualifizierung. Neben dem Ziel der Maßnahme variieren u. a. die damit verbundene Höhe der Zuschüsse für Weiterbildung und Arbeitsentgelt. Gemeinsames Ziel aller Maßnahmen ist es die Kompetenzen von Beschäftigten zu fördern.

Wenn einer der drei folgenden Punkte auf Sie bzw. Ihre*n Mitarbeiter*in zutrifft, steht einer Förderung prinzipiell nichts im Wege. Der*die Mitarbeiter*in, die gefördert werden soll:

  •  übt eine berufliche Tätigkeit aus, die durch (digitale) Technologien ersetzt werden kann
  • bzw. die in sonstiger Weise vom Strukturwandel betroffen ist oder sein könnte oder
  • Sie möchten sich selber oder eine*n Beschäftigte*n in einem Engpassberuf weiterqualifizieren.

2. Fördervariante 1: Abschlussorientierte Weiterbildung

Bei einer abschlussorientierten Weiterbildung ist ein Arbeitsentgeltzuschuss bis zu 100% möglich. Darüber hinaus unterscheidet sich die Förderung im Rahmen einer abschlussorientierten Weiterbildung von der einer Anpassungsqualifizierung dadurch, dass die Lehrgangskosten garantiert zu 100% übernommen werden – unabhängig von der Unternehmensgröße. Die Förderung durch die Agentur für Arbeit richtet sich an ungelernte und geringqualifizierte Arbeitnehmer*innen, die keinen (bzw. keinen verwertbaren) Berufsabschluss haben. Diese können auf drei möglichen Wegen zu einem anerkannten Berufsabschluss gelangen.

Umschulung

Dauer: in der Regel um 1/3 verkürzte Ausbildungszeit im Vergleich zu einer normalen Ausbildung

Vorbereitungslehrgang auf eine Externenprüfung

Dauer: in der Regel 3 bis 6 Monate

Berufsanschlussfähige Teilqualifizierung (TQ)

Dauer: 3 bis 6 Monate je Teilqualifizierungsmodul

  • Je nach angestrebten Zielberuf sind insgesamt 4 bis 8 Module zu absolvieren (die Module müssen nicht unmittelbar hintereinander absolviert werden).
  • Teil einer TQ ist auch die Vermittlung von Grundkompetenzen (u. a. Allgemeine Deutschkenntnisse).
  • Eine TQ bietet sich auch als Vorbereitung für eine Umschulung an und ist auch vor einer Umschulung möglich und förderfähig.
  • Es liegt kein (verwertbarer) Berufsabschluss vor.
  • Eine Beratung vorab durch die Bundesagentur für Arbeit ist Voraussetzung. Fragen sie uns, wir stellen gerne den Kontakt her.
  • Bildungsmaßnahme wie auch Bildungsträger müssen AZAV-zertifiziert sein. Beides ist beim bbw und seinen Bildungsprodukten der Fall.
  • Die Maßnahme muss durch den zertifizierten Bildungsträger extern oder im Unternehmen durchgeführt werden.

Je nach Einzelfall sind zusätzliche Kosten förderfähig, die während der Weiterbildung für Fahrten, Kinderbetreuung und Unterbringung anfallen können.

Wenn Sie als Arbeitnehmer*in bis zum 31.12.2023 eine geförderte Maßnahme im Rahmen einer abschlussorientierten Weiterbildung beginnen, können Sie sich Prämien für Ihre erfolgreiche Qualifizierung sichern. 

Umschulung

Für eine Weiterbildung in einem mindestens zweijährigen Ausbildungsberuf bekommen Teilnehmer*innen eine Weiterbildungsprämie von 1.000,- € bei erfolgreicher Zwischenprüfung sowie von 1.500,- € nach der erfolgreichen Abschlussprüfung.

Vorbereitunglehrgang auf die Externenprüfung

Bei erfolgreichen Bestehen der Abschlussprüfung erhält der*die Teilnehmer*in 1.500,- € Weiterbildungsprämie.

Wie erhalten Sie die Prämie?

Als Absolvent*in müssen Sie einen Antrag auf eine Weiterbildungsprämie bei Ihrer Agentur für Arbeit bzw. Ihrem Jobcenter stellen und einen Nachweis der prüfenden Stelle über Ihr erfolgreiches Bestehen der Zwischen- bzw. Abschlussprüfung vorlegen (z. B. Kopie des Zeugnisses der zuständigen Kammer).

3. Abschlussorientierte Weiterbildungen beim bbw

Die Umschulung orientiert sich am aktuellen Rahmenlehrplan und umfasst folgende Themenschwerpunkte:

  • Waren- und Dienstleistungssortiment konzipieren und weiterentwickeln
  • Vertriebskanäle im E-Commerce
  • Onlineportale und -Shops bewirtschaften
  • Kaufmännische Steuerung und Kontrolle
  • Interne und externe Kommunikation
  • Onlinemarketing
  • Anbahnung und Abwicklung von Verträgen
  • Bezahlsysteme
  • Rechtliche Bestimmungen im E-Commerce
  • Projektorientiertes Arbeiten

Die Umschulung kann in Vollzeit oder in Teilzeit absolviert werden.

Die Inhalte richten sich nach dem bundeseinheitlichen Ausbildungsrahmenlehrplan:

  • Geschäftsprozesse und betriebliche Organisation (BWL)
  • Arbeitsorganisation und -techniken
  • Informations- und telekommunikationstechnische Produkte und Märkte
  • Einfache und vernetzte IT-Systeme
  • Entwickeln und Bereitstellen von Anwendungssystemen
  • Betreuen von IT-Systemen
  • Systementwicklung und Systemintegration
  • Service und Benutzerunterstützung
  • Rechnungswesen und Controlling
  • Fachspezifisches Englisch

Die Umschulung wird in Vollzeit absolviert.

Teilqualifizierung (TQ) – Beispiele für Modulreihen beim bbw

Modul 1: Grundlage IT-Systeme

Modul 2: IT-Netzwerke

Modul 3: IT-Sicherheit

Modul 4: IT-Anwendungsentwicklung

Modul 5: Datenbanken

Modul 6: IT-Systemsupport

Ausführliche Informationen zu den Modulen finden Sie auf unserer Seite Fachinformatiker*in Fachrichtung Systemintegration (Teilqualifizierung).

Modul 1: Warenwirtschaft und Onlinevertrieb

Modul 2: Kundenkommunikation im Onlinehandel

Modul 3: Online-Marketing

Modul 4: Kaufmännische Steuerung und Kontrolle im Onlinehandel

Modul 5: Projektorientiertes Arbeiten im Onlinehandel

Ausführliche Informationen zu den Modulen finden Sie auf unserer Seite Kaufmann*frau im E-Commerce (Teilqualifizierung).

Modul 1: Grundlagen der Metalltechnik

Modul 2: Maschinelle Metallbearbeitung

Modul 3: Instandhaltung und Qualitätssicherung

Modul 4: CNC-Technik

Modul 5*: Montagetechnik / Zerspanungstechnik / Konstruktionstechnik / Umform- und Drahttechnik

Ausführliche Informationen zu den Modulen finden Sie auf unserer Seite Fachkraft für Metalltechnik (Teilqualifizierung).

*Vertiefen Sie Ihr Wissen in dem Bereich, für den Sie sich am meisten interessieren.

Aktuell sind über 20 Berufsbilder mit kaufmännischer oder gewerblich-technischer Ausrichtung als Teilqualifizierung (TQ) beim bbw verfügbar. Jedes TQ-Modul ist in sich geschlossen und ergibt eine Teilqualifizierung. Eine abgeschlossene TQ ermöglicht die Übernahme von Aufgaben in einem konkreten betrieblichen Einsatzgebiet. Erfahren Sie mehr zum Thema Teilqualifizierungen beim bbw.

 

4. Fördervariante 2: Anpassungsqualifizierungen

Unternehmen bis 9 Mitarbeitende:

  • Förderung der Lehrgangskosten bis zu 100%*
  • Arbeitsentgeltzuschuss bis zu 75% (+10%1 / +5%2)

Unternehmen mit 10 bis 249 Mitarbeitende:

  • Förderung der Lehrgangskosten bis zu 50%*
  • Arbeitsentgeltzuschuss bis zu 50% (+10%1 / +5%2)

Unternehmen mit 250 bis 2.499 Mitarbeitende:

  • Förderung der Lehrgangskosten bis zu 25% (+10%1 / +5%2)
  • Arbeitsentgeltzuschuss bis zu 25% (+10%1 / +5%2)

Unternehmen ab 2.500 Mitarbeitende:

  • Förderung der Lehrgangskosten bis zu 15% (+10%1 / +5%2)
  • Arbeitsentgeltzuschuss bis zu 25% (+10%1 / +5%2)

*Bei Personen von 45 Jahren und älter oder mit einer Schwerbehinderung kann die Förderung bis zu 100% betragen.

1NEU ab 01.10.2020: Lehrgangskosten und Arbeitsentgeltzuschuss erhöhen sich um jeweils 10%-Punkte, wenn 20% (10% bei KMU mit 10 bis 249 Mitarbeitenden) der Belegschaft den betrieblichen Anforderungen nicht oder teilweise nicht mehr entsprechen.

2NEU ab 01.10.2020: Bei Vorliegen einer Betriebsvereinbarung oder eines Tarifvertrages über betriebliche Weiterbildung steigt die Förderung der Lehrgangskosten und des Arbeitsentgeltzuschusses um jeweils 5%-Punkte.

  • Der Erwerb des Berufsabschlusses muss in der Regel mindestens vier Jahre zurückliegen.
  • In den letzten vier Jahren wurde nicht an einer geförderten Anpassungsqualifizierung nach § 82 SGB III teilgenommen.
  • Die Qualifizierung muss mindestens 121 Übungseinheiten (UE) umfassen (NEU ab 16.05.2020 – zuvor waren 161 UE nötig).
  • Eine Beratung vorab durch die Bundesagentur für Arbeit ist Voraussetzung. Fragen sie uns, wir stellen gerne den Kontakt her.
  • Bildungsmaßnahme wie auch Bildungsträger müssen AZAV-zertifiziert sein. Beides ist beim bbw und seinen Bildungsprodukten der Fall.
  • Die Maßnahme muss durch den zertifizierten Bildungsträger extern oder im Unternehmen durchgeführt werden.

Je nach Einzelfall sind zusätzliche Kosten förderfähig, die während der Weiterbildung für Fahrten, Kinderbetreuung und Unterbringung anfallen können.

  • Kurzfristige arbeitsplatzbezogene Anpassungsfortbildungen.
  • Weiterbildungen zu denen der Arbeitgeber aufgrund von bundes- oder landesrechtlichen Regelung verpflichtet ist.
  • Aufstiegsfortbildungen, die unter das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz, kurz AFBG (Aufstiegs-BAföG) fallen, wie z. B. Meister*innen-, Techniker*innen- oder Fachwirt*innenfortbildungen.

Wenn Sie mehrere Beschäftigte in Ihrem Unternehmen weiterqualifizieren wollen, können sie unter bestimmten Voraussetzungen ab sofort das Sammelantragsverfahren nutzen. Anstatt einen Antrag auf Weiterbildungsförderung für jede*n einzelne*n Mitarbeiter*in zu stellen, genügt jetzt ein Antrag für alle Mitarbeiter*innen, für deren Weiterbildung Sie eine Förderung beantragen möchten. Voraussetzungen sind, dass diese einen vergleichbaren Weiterbildungsbedarf haben und an derselben Weiterbildung teilnehmen.

Sammelantrag online einreichen

Zudem gibt es ab sofort auch die Möglichkeit einen Antrag online einzureichen. Alle nötigen Formulare und Vordrucke finden Sie auf der Seite Sammelantrag: Qualifizierung von Beschäftigten der Bundesagentur für Arbeit.

5. Anpassungsqualifizierungen beim bbw

Zwei Beispiele für mögliche Modulreihen mit insgesamt mindestens 121 Unterrichtseinheiten (UE)

Beispiel 1:

Beispiel 2:

Modulreihen speziell nach Ihren Bedürfnissen

Wir bieten Ihnen über 360 Module zu den verschiedensten Themen an, aus denen Sie sich Ihre ganz individuelle Qualifizierungsreihe für Ihr Unternehmen und Ihre Mitarbeiter*innen zusammenstellen lassen können. Gerne beraten wir sie individuell zu den verschiedenen Modulen und Kombinationsmöglichkeiten.

Erfahren Sie auch mehr über unsere Angebote im Blended Learning-Format – jetzt neu: während der Corona-bedingten Lernphase von Zuhause aus und zu 100% digital (per Telefon, E-Mail, Webkonferenz) absolvierbar. In unserem LOU!S-Katalog 2023 (pdf, 8 MB) bieten wir Ihnen über 140 Module im Online-Format in Voll- und Teilzeit an

Ob in Vollzeit oder Teilzeit – im Bereich Anpassungsqualifizierungen oder abschlussorientierter Weiterbildungen förderfähig über das Qualifizierungschancengesetz.

Mehr zu unseren Angeboten und Fördermöglichkeiten

Sie interessieren sich für eine Förderung im Rahmen des Qualifizierungschancengesetzes und möchten gerne mehr über eine bestimmte Weiterbildung oder weitere Fortbildungsangebote beim bbw erfahren? Sprechen Sie uns an! Wir beraten Sie gerne individuell.

 

6. Ihr Weg zur Förderung

Förderleistungen über das Qualifizierungschancengesetz sind Ermessensleistungen der Agentur für Arbeit. Lassen Sie sich vom Arbeitgeberservice der Bundesagentur für Arbeit oder von uns hierzu individuell beraten.

§ 82 Absatz 2 Qualifizierungschancengesetz

Die Förderung soll darauf gerichtet sein, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die berufliche Tätigkeiten ausüben, die durch Technologien ersetzt werden können oder in sonstiger Weise vom Strukturwandel betroffen sind, eine Anpassung und Fortentwicklung ihrer beruflichen Kompetenzen zu ermöglichen, um den genannten Herausforderungen besser begegnen zu können. Gleiches gilt für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die eine Weiterbildung in einem Engpassberuf anstreben.

Weiterführende Informationen

Mit dem Qualifizierungschancengesetz, das am 01. Januar 2019 in Kraft getreten ist, werden die Fördermöglichkeiten für Unternehmen, die Ihre Mitarbeiter*innen im Kontext der Digitalisierung weiterbilden lassen wollen, stark ausgebaut. Das Gesetz ist Teil der Qualifizierungsoffensive am Arbeitsmarkt der Bundesregierung und ersetzt das 2006 eingeführte WeGebAU (Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen).

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

 

Ihre Ansprechpartnerin

Mira Bernhart

Mira Bernhart

Geschäftsführerin

Telefon: +49 931 79732-61
E-Mail: mira.bernhart@bbw.de