Als Ergänzungskraft in die Grundschulkindbetreuung
Der geplante Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung von Grundschulkindern erfordert zusätzliches Personal. Für langjährig Beschäftigte in den bestehenden Mittagsbetreuungen oder anderen pädagogischen Feldern wie Tagespflege, Krippe, Kindergarten oder Hort gibt es die neue Qualifizierungsmöglichkeit zur Ergänzungskraft für Grundschulkindbetreuung im Sinne des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (BayKiBiG). Das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS) initiiert in Abstimmung mit dem Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus (StMUK) – vorerst befristet bis Ende 2025 – die neue berufsbegleitende Weiterbildung.