Das Entgelttransparenzgesetz – das müssen Sie als Arbeitgeber wissen!
Im Rahmen des Entgelttransparenzgesetzes haben seit dem 07.01.2018 ca. 14 Millionen Arbeitnehmer*innen in Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten das Recht auf eine individuelle Auskunft über das Entgelt des jeweils anderen Geschlechts. Im Seminar wird das Gesetz vorgestellt und aufgezeigt, welche Pflichten durch den Arbeitgeber zu erfüllen sind. Außerdem werden mögliche Problemfelder und Fallstricke identifiziert, die sich im Zusammenhang mit dem Gesetz ergeben können.
Inhalte
Ausgangssituation
- Rechtliche Grundlagen der Vergütung
- Ziele des Entgelttransparenzgesetzes
- Anwendungsbereich
Individueller Auskunftsanspruch des Arbeitnehmers
- Reichweite und Umfang des Anspruchs
- Voraussetzungen des Auskunftsverlangens
- Ablauf des Auskunftsverfahrens
- Was ist „gleiche bzw. vergleichbare Arbeit“?
- Umfang der geschuldeten Auskunft
- Reaktionsmöglichkeiten des Arbeitgebers
Einbeziehung des Betriebsrates
- Anwachsen von Informationen beim Betriebsrat
- Auskunftserteilung durch den Betriebsrat
Rechtsfolgen für den Arbeitnehmer
- Bei unterbliebener Auskunft?
- Bei erteilter Auskunft?
Das betriebliche Prüfverfahren
Berichtspflichten im Bundesanzeiger
Lernziele
- Sie sind vorbereitet auf die Auskunftsansprüche der Arbeitnehmer*innen