bbw-seminare.de Zertifizierte*r Pflegehelfer*in
Zertifizierte*r Pflegehelfer*in
Der Gesundheitssektor ist einer der größten Beschäftigungszweige in Deutschland und die demografische Entwicklung lässt in diesem Sektor einen weiter stark steigenden Bedarf an Arbeitskräften erwarten. In Deutschland gibt es rund 5 Mio. Pflegebedürftige und bis zum Jahr 2055 ist ein Anstieg um 1,8 Mio. Pflegebedürftige zu erwarten. Der hieraus entstehende Personalbedarf bezieht sich nicht nur auf examinierte Fachkräfte. Vielmehr ist es aus gesundheits- und sozialpolitischer Sicht wichtig, Pflegehilfskräfte einzusetzen, um die Versorgung aller Pflegebedürftigen im ambulanten wie stationären Bereich sicher zu stellen. Der*die zertifizierte Pflegehelfer*in ist der ideale Einstieg für Menschen, die die Pflege kennenlernen möchten oder bereits in der Pflege unterstützen und sich weiterqualifizieren möchten. Im besonderen Fall kann es der erste Schritt in Richtung Ausbildung sein.
Seit Juli 2023 gilt das neue Personalbemessungsverfahren (PeBeM) für vollstationäre Pflegeeinrichtungen. Dabei wird die personelle Ausstattung in drei Qualifikationsstufen in Pflege und Betreuung unterteilt. Ein wichtiges Ziel des neuen Personalbemessungsverfahrens ist eine grundsätzliche Weiterentwicklung der bisherigen Rollen- und Aufgabenverteilung in der Langzeitpflege.
Im Rahmen der PeBeM-Studie wurden die Beschäftigten im Pflege- und Betreuungsbereich vollstationärer Pflegeeinrichtungen in Qualifikationsniveaus (QN) aufgeteilt, um zu ermitteln, mit welcher Qualifikation und welchem Anteil Personal anfallende Aufgaben selbstständig oder im Rahmen der Delegation durchgeführt werden können, um eine fachgerechte Pflege umsetzen zu können (vgl. § 113c Absatz 1 SGB XI). Für jedes dieser Qualifikationsniveaus hat der Gesetzgeber bundeseinheitliche Personalanhaltswerte je pflegebedürftigem Menschen in den einzelnen Pflegegraden festgelegt.
Hilfskraftpersonal und Pflegende mit einem Pflegebasiskurs im Umfang von 200 Stunden werden in QN 2 eingestuft.
Abschlussart
- Träger-Zertifikat
Förderungsmöglichkeiten
- BA-Förderung nach dem Qualifizierungschancengesetz
Voraussetzungen
Die Weiterbildung richtet sich an Personen mit Interesse an Betreuungs- und pflegerischen Tätigkeiten und der Unterstützung in der Grundpflege. Die Teilnehmenden benötigen eine positive Haltung gegenüber kranken, eingeschränkten und pflegebedürftigen Menschen.
Kursdetails
Inhalte
- Anforderungen in Pflege und Betreuung
- Grundlagen der Pflegedokumentation
- Berufsbezogene Kommunikation in Pflege und Betreuung
- Grundkenntnisse der Pflege - Themen sind u. a. Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme, Mobilität, Hygiene, Körperpflege
- Aufbaukenntnisse der Grundpflege - Themen sind u. a. Organisation und Planung von Pflege, Prophylaxe, anatomische Kenntnisse, Mobilisierung, Förderangebote
- Gesundheits- und Krankheitslehre
- Begleitung am Lebensende
Ihr Nutzen
Die zunehmende Spezialisierung in der Gesundheitsbranche einerseits und der steigende Bedarf an Arbeitskräften in der Pflege und Versorgung andererseits machen es erforderlich, Mitarbeiter*innen für ganz bestimmte Aufgaben zielgerichtet zu qualifizieren. Die Unterstützung der Fachkräfte im Bereich Pflege kann durch die Pflegehelfer*innen erfolgen.
Hinweis zu unseren Lernmethoden
Präsenz
Diese Veranstaltung wird vor-Ort in unseren Unterrichtsräumen oder externen Schulungsräumen durchgeführt.
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Ulmer Straße 160
86156 AugsburgBeginn
11.09.2024 – 08:00 UhrEnde
05.12.2024 – 13:00 UhrAnsprechpartner*in
Maria Limmer
Telefon 0821 40802-429
E-Mail maria.limmer@bbw.deTrainer*in
Anerkannte Expert*innen
- Präsenz
- 200 Unterrichtseinheiten, Berufsbegleitend
- 1.688,00 € MwSt. frei
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Ansprechpartner*innen
Cornelia Janni-Schmid
Leiterin Geschäftsbereich Gesundheit und Pädagogik
E-Mail cornelia.janni-schmid@bbw.de
Telefon 0821 40802-158
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Betreuungskraft
Weiterbildung für die fachliche und praxisnahe Qualifizierung zur Betreuungskraft nach § 53b SGB XI, damit Sie in ambulanten Pflegediensten und stationären Pflegeeinrichtungen tätig sein können.
Qualifizierung zum*zur geprüften Fachhauswirtschafter*in
Zur Vernetzung und Optimierung der Leistungen werden neben den Pflegefachkräften hauswirtschaftliche Fachkräfte benötigt, die die hauswirtschaftliche Versorgung, Maßnahmen der sozialen Betreuung und grundpflegerische Maßnahmen übernehmen, Lebensprozesse steuern, den Alltag gestalten und hilfebedürftige Personen mit Einschränkungen der Alltagskompetenz beraten können.