Geschäftsführer*innen aufgemerkt: Compliance mt Augenmaß
Es gehört heute zum Pflichtprogramm jeder Geschäftsführung, das Unternehmen so zu organisieren, dass aus dem Unternehmen heraus möglichst keine Gesetzesverstöße begangen werden und – falls es doch zu Verstößen kommt – diese umgehend abgestellt werden. Verletzt ein/e Geschäftsführer*in diese Pflicht, kann er oder sie sich selbst für diese Gesetzesverstöße haftbar machen. Es drohen Schadensersatzpflichten, Bußgelder und Strafbarkeit. Der Organisationspflicht genügen Geschäftsführer*innen heute nur dann, wenn sie in ihrem Betrieb ein sog. Kontroll- bzw. Monitoringsystem einrichten und im Tagesgeschäft betreiben. Die Referenten erläutern Ihnen, wie in einem Unternehmen ein den gesetzlichen Anforderungen genügendes, jedoch schlank gehaltenes Monitoringsystem eingerichtet werden kann.
Inhalte
- Konkrete rechtliche und praktische Vorteilhaftigkeit eines inhaltlich und technisch „schlank“ gehaltenen betriebsinternen Monitoring-Systems (BIMS) gegenüber einem eher „aufgeblähten“, an den existierenden Standard-Regelwerken ausgerichteten BIMS
- Die für eine „schlanke Lösung“ eines BIMS anzuwendenden Gestaltungsprinzipien im Einzelnen
- Erläuterung von preiswerten Software-Tools für die Anfertigung von Verfahrensbeschreibungen als notwendigem Bestandteil eines BIMS und Präsentation eines konkreten Anschauungsbeispiels einer Verfahrensbeschreibung im steuerlichen Bereich
- Vorgehensmodell zur Einrichtung eines „schlank“ gehaltenen BIMS - Projektplanung und -steuerung
- Hinsichtlich des laufenden Betriebs des BIMS zu beachtende rechtliche Aspekte, insbesondere Arbeits- und Datenschutzrecht
- Zeit- und Kostenaspekte, Risikofaktoren bei der Einführung eines BIMS im Unternehmen
- Erfahrungsbericht eines Unternehmens mit erfolgreich eingeführtem und im Tagesgeschäft funktionierenden BIMS
- Diskussionsrunde
Lernziele
- Sie erfahren, wie Sie ein inhaltlich und technisch schlankes BIMS einführen
- Sie lernen ein Vorgehensmodell für ein schlankes BIMS kennen und wie die Projektplanung und -steuerung ebenfalls schlank gehalten werden kann.
Referenten der Kanzlei von Seelstrang & Partner mbB Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer, München).
- Christoph Hohenegg, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Fachanwalt für Steuerrecht
- Christian Wein, Fachanwalt für Arbeitsrecht