Bewerten und beurteilen – Leistung anerkennen und fördern
Praxisanleiter*innen in der Pflege sichern mit ihrer Anleitung die Qualität der Ausbildung und tragen auch wesentlich zur zukünfti-gen Pflege- und Betreuungsqualität der Einrichtung bei. Außer-dem sorgen sie für kompetenten Fachkräfte-Nachwuchs. Die Generalistik ermöglicht eine umlagefinanzierte Praxisanleitung und für die Anleitung Freistellung. Nach § 4 Abs. 3 der PflAPrV ist die Befähigung zur Praxisanleitung ab 01.01.2020 durch kontinu-ierliche, berufspädagogische Fortbildungen im Umfang von mindestens 24 Stunden jährlich nachzuweisen.
Inhalte
Wir bieten Ihnen die jährliche Pflichtfortbildung für Praxisanleiter*innen als inhaltlich zusammenhängendes Modul an.
- Lernziele festlegen
- Lernleistungen beurteilen
- Lernergebnisse kommunizieren
- Verhalten als Prüfer*in
- Subjektivität und Objektivität
- Selbst- und Fremdreflexion
- Besprechung von Prüfungssituationen
- Umgang mit Lob und Kritik
- Praxisfälle werden besprochen
Lernziele
- Die neue Rolle der Praxisanleitung professionell gestalten
- Kompetente Umsetzung des Anleitungsprozesses
- Erwerb von Instrumenten für die Anleitung unterschiedlicher Auszubildender