Qualifizierung zum*zur geprüften Fachhauswirtschafter*in
Alternative Wohnformen wie Haus- oder Wohngemeinschaften werden in Alten- und Behinderteneinrichtungen immer beliebter. Im Fokus steht dabei die Aktivierung und Einbindung der Bewohner*innen in die alltäglichen hauswirtschaftlichen Tätigkeiten. Engpassfaktor für Betreiber ist leider oftmals qualifiziertes Fachpersonal. Als Heimleitung ermöglichen Sie es Quereinsteiger*innen, mit der Qualifizierung zum*zur geprüften Fachhauswirtschafter*in Ihre Pflegefachkräfte wirksam zu entlasten. Fachhauswirtschafter*innen sorgen dabei nicht nur für die qualitativ hochwertige Versorgung, Betreuung und Grundpflege Ihrer Bewohner*innen, sondern binden diese auch kreativ in den Alltag mit ein. Das flexible Blended Learning-Format (Kombination aus Präsenz und Online) macht die Weiterbildung bayernweit attraktiv.
Der*Die Fachhauswirtschafter*in ist eine hauswirtschaftliche Fachkraft. Sie wird in Bayern konzeptabhängig als Fachkraft im Sinne der Heimpersonal-verordnung bei der sozialen Betreuung stationär zu versorgender Menschen anerkannt.
Ihr Mehrwert
- Attraktive finanzielle Förderung über Aufstiegs-BAFÖG
- Finanzielle Förderung über das Qualifizierungschancengesetz (QCG)
- Kostenfreie Online-Infoveranstaltung
Sie haben Fragen? - Dann stellen Sie diese hier
Die Durchführungsorte, Termine und Ansprechpartner*innen finden Sie weiter unten auf dieser Seite.
Die Weiterbildung findet berufsbegleitend in Modulen statt. Durch die Möglichkeit bei Bedarf Präsenzunterricht durch Online-Unterricht zu ersetzen, bietet diese Qualifizierung Teilnehmer*innen aus ganz Bayern die Möglichkeit den Abschluss zu erwerben.
Inhalte
Die Gestaltung des Unterrichts erfolgt handlungsorientiert. Wichtigstes Prinzip ist die enge Zusammenarbeit zwischen Fachhauswirtschafter*innen, Pflegekräften und anderen Berufsgruppen.
- Allgemeine berufliche Grundlagen
- Alltagsgestaltung und Milieugestaltung
- Beratung und Anleitung
- Grundpflegerische Maßnahmen
- Verpflegung
- Wäsche und Kleidung
- Wohnen und Wohnungspflege
Fachpraktischer Unterricht
Die theoretische Wissensvermittlung wird durch einen fachpraktischen Unterricht in realer betrieblicher Situation ergänzt.
Einsatzfelder
Altenhilfeeinrichtungen mit besonderen Wohnformen bieten einen vielfältigen Arbeitsplatz für Fachhauswirtschafter*innen. Qualifiziert sind sie für den Einsatz bei ambulanten Pflegediensten, für Tätigkeiten in den traditionellen Alten- und Pflegeheimen und Heimen für Menschen mit Behinderung oder in selbstständiger Tätigkeit. Geprüfte Fachhauswirtschafter*innen sind nach § 45 SGB XI geeignete Fachkräfte zur Leitung von Betreuungsgruppen.
Zulassungskriterien zur Prüfung nach § 2 Abs. 1 Nr.2 FachHwirtPrV
- Quereinsteiger*innen benötigen einen Nachweis ihrer hauswirtschaftlichen Praxis: Eigene Haushaltsführung oder in Arbeitnehmerverhältnis, sowie entweder einen Nachweis pflegerisch-betreuenden Tätigkeit einer Privatperson mit Pflegegrad oder einen Nachweis über fachpraktischen Unterricht während der Weiterbildung.
oder - Abschluss als Hauswirtschafter*in mit entsprechender zweijähriger Berufserfahrung.
Prüfung
Die Qualifizierung schließt mit der staatlichen Prüfung zum anerkannten Abschluss „Geprüfte*r Fachhauswirtschafter*in“ vor der regional zuständigen Prüfungsstelle ab. Sie umfasst eine schriftliche Leistungsfeststellung, eine Situationsaufgabe und ein Fachgespräch.
Die Weiterbildung findet berufsbegleitend in Modulen statt.
Teilweise kann bei Bedarf Präsenzunterricht durch Online-
Unterricht ersetzt werden.