HEP im Erziehungsdienst
Mit der abgeschlossenen Weiterbildung „Heilerziehungspfleger/-in im Erziehungsdienst" kann der/die Heilerziehungspfleger/-in als Fachkraft in Kindertagesstätten eingesetzt werden. Denn auch in diesen Einrichtungen finden sich zunehmend Kinder und Jugendliche in schwierigen Lebenssituationen, deren Betreuung im Rahmen der Inklusion eine besondere Aufgabe darstellt. Heilerziehungspfleger/-innen verfügen bereits über bedeutsame Kompetenzen für diese Aufgabe.
Inhalte
Die Weiterqualifikation kann bereits während Ihrer Ausbildung beginnen. Hierfür belegen Sie das Wahlfach „Frühkindliche Bildung" mit einem Umfang von 120 Unterrichtsstunden. Diese theoretische Unterrichtsphase steht auch HEPs mit bereits abgeschlossener Ausbildung als externe Teilnehmer/-innen offen.
Inhalte des Wahlfachs „Frühkindliche Bildung"
- Entwicklungspädagogische Grundlagen
- Das Bildungsverständnis im Bayerischen Bildungs- und Erziehungsplan
- Pädagogisches Handeln
- Bindungs-, Sprach- und Spielentwicklung
- Entwicklungsrisiken
- Rechtliche Grundlagen
Praxisphase
Nach dem erfolgreichen Abschluss der Ausbildung zum/-r Heilerziehungspfleger/-in ist eine 6-monatige Praxisphase in einer Kindertageseinrichtung nach dem BayKiBiG zu absolvieren. Begleitend findet an vier Seminartagen die Reflexion der praktischen Tätigkeit statt.
Kompetenzüberprüfung
- Erstellen einer Hausarbeit in Abstimmung mit der Fachschule
- Praxisbesuch in der Kindertageseinrichtung durch die Fachschule zum Nachweis der erforderlichen Kompetenzen als pädagogische Fachkraft
- Differenziertes Auswertungsgespräch
Für Schüler/innen der Fachschule für Heilerziehungspflege fallen für die Theoriephase keine zusätzlichen Kosten an. Für externe Teilnehmer beträgt die Teilnahmegebühr für die Theoriephase 350 Euro.
Die Teilnehmergebühr für die Praxisphase mit abschließender Kompetenzüberprüfung beträgt für alle Teilnehmer 650 Euro.
Die Theoriephase endet am 28.07.2023.
Die Praxisphase endet am 28.02.2024.