Berater*in der gesundheitlichen Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase
Der Gesetzgeber hat mit dem Hospiz- und Palliativgesetz (HPG), welches Ende 2015 verabschiedet wurde, die gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase (§ 132g SGB V) eingeführt. Für die Vergütung der Leistung haben alle Leistungserbringerverbände in Bayern eine kollektive Vereinbarung mit den Krankenkassen getroffen. Für die Einrichtungen hat dies den Vorteil, dass die Vergütung über ein einfaches und unbürokratisches Beitrittsverfahren angewandt werden kann. Zugelassene vollstationäre Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung haben die Möglichkeit, das Beratungsangebot entsprechend der kollektiven Vergütungsvereinbarung mit den Krankenkassen abzurechnen. Ziel der bundesweiten Vereinbarung ist es, für die Leistungsberechtigten eine qualifizierte gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase verfügbar zu machen, die den Bedürfnissen und individuellen Wünschen der Bewohner*innen nach Verlässlichkeit und Selbstbestimmung gerecht wird.
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Die Durchführungsorte, Termine und Ansprechpartner*innen finden Sie weiter unten auf dieser Seite.
Wir bieten diese Weiterbildung auch mit Online-Modulen an. Details erfahren Sie von Ihren Ansprechpartner*innen, die bei den einzelnen Terminen hinterlegt sind.
Inhalte
- Einführung in die "Gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase"
- Medizinisch-pflegerische Sachverhalte
- Ethische und rechtliche Rahmenbedingungen
- Kommunikation in Beratungsgesprächen zur gesundheitlichen Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase
- Implementierung und Umsetzung in der Praxis
- Simulation in Kleingruppen
- Dokumentation und Vernetzung
Die Weiterbildung gliedert sich in zwei Teile:
Der erste Teil beinhaltet 48 Unterrichtseinheiten Theorie sowie 12 Unterrichtseinheiten bestehend aus zwei Beratungsprozessen in Begleitung einer*s Dozent*in sowie Vor- und Nachbereitung und Dokumentation.
Für Ersatztermine fallen zusätzliche Gebühren an.
Nach Abschluss des ersten Teils der Weiterbildung und entsprechendem Nachweis sind Sie berechtigt, Leistungen der gesundheitlichen Versorgungsplanung zu Lasten der Krankenkassen zu erbringen.
Der zweite Teil der Weiterbildung dient der Sammlung weiterer Praxiserfahrung: Durchführung von mindestens 7 Beratungsprozessen innerhalb eines Jahres, die alleinverantwortlich geplant, vorbereitet, durchgeführt und dokumentiert werden.
Lernziele
Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase ist ein individuelles Beratungsangebot zur medizinisch-pflegerischen, psychosozialen und seelsorgerlichen Versorgung für die letzte Lebensphase. Einrichtungen, welche die Leistung erbringen und abrechnen möchten, müssen hierfür über spezifisch geschulte Berater*innen verfügen. Mit dieser Weiterbildung qualifizieren Sie Ihre Pflegefachkräfte zu entsprechenden Berater*innen gemäß den Vorgaben nach § 132g SGB V.