Üben Sie (oder Ihr*e Mitarbeiter*in) eine Tätigkeit aus, die durch (digitale) Technologien ersetzt werden kann oder die in sonstiger Weise vom Strukturwandel betroffen ist oder sein könnte? Oder möchten Sie sich in einem Engpassberuf weiterqualifizieren? Das bbw bietet verschiedene Bildungsprodukte, mit denen Sie sich für Ihre zukünftige Karriere weiterqualifizieren können – und die durch das Qualifizierungschancengesetz gefördert werden können.
Mai 2020: Arbeit-von-morgen-Gesetz ergänzt das Qualifizierungschancengesetz
Seit Mitte Mai sind nur noch mindestens 121 Unterrichtseinheiten (UE) für eine Anpassungsqualifizierung erforderlich, damit diese förderfähig ist (zuvor waren es 161 UE). Außerdem werden die Fördersätze für Anpassungsqualifizierungen ab 01.10.2020 angehoben. Die Zuschüsse der Bundesagentur für Arbeit zu den Lehrgangskosten sowie zum Arbeitsentgelt können ab dann um weitere 10 Prozent bzw. 5 Prozent steigen. Erfahren Sie mehr zu den Neuerungen und welche Voraussetzungem für eine höhere Förderquote erfüllt sein müssen, auf unserer Seite zum Qualifizierungschancengesetz im Bereich Anpassungsqualifizierungen.
Berufsabschluss für an- und ungelernte Mitarbeiter*innen
Im Rahmen einer abschlussorientierten Weiterbildung haben Sie die Möglichkeiten einen anerkannten Berufsabschluss nachzuholen, der sich auf Ihre aktuelle Tätigkeit bezieht. Ob durch eine Umschulung, einen Vorbereitungslehrgang auf die Externenprüfung oder durch eine Teilqualifizierung (TQ) bzw. ein einzelnes TQ-Modul – die Fortbildungskosten werden unabhängig von der Unternehmensgröße garantiert zu 100% übernommen und Ihr Arbeitgeber erhält zudem bis zu 100% Arbeitsentgeltzuschuss.
Fortbildungen für viele weitere Beschäftigtengruppen
Sie möchten sich im Rahmen einer Anpassungsqualifizierung weiterbilden? Je nach Unternehmensgröße werden zwischen 25 und 100% der Lehrgangskosten und bis zu 75% zum Arbeitsentgeltzuschuss staatlich gefördert – weitgehend unabhängig von Ihrer Ausbildung oder Ihrem Lebensalter.
Erfahren Sie mehr zu den Möglichkeiten, zu den Voraussetzungen und weiteren förderfähigen Kosten auf unserer Seite zum Qualifizierungschancengesetz. Sprechen Sie uns auch gerne direkt an und lassen Sie sich von uns über die Möglichkeiten einer Fortbildung im Rahmen des Qualifizierungschancengesetzes beraten und wie Sie die Förderung durch die Agentur für Arbeit in Anspruch nehmen können.
Ihre Ansprechpartnerin:
Mira Bernhart
Bereichsleiterin Privat- und Firmenkunden
Telefon: 0931 79732-61
E-Mail: mira.bernhart@bbw.de