bbw-seminare.de Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
Am 1. Januar 2023 tritt das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Kraft. Alle Unternehmen mit mehr als 3.000 Arbeitnehmern, die ihre Hauptverwaltung, ihren Verwaltungs- oder Satzungssitz oder eine Zweigniederlassung in Deutschland haben, müssen bis dahin ihre Lieferketten auf Verletzungen von grundlegenden Menschenrechts- und Umweltstandards ebenso wie auf das Verbot von Kinder- und Zwangsarbeit überprüfen und diese verhindern. Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden fallen ab 2024 unter dieses Gesetz. Kleinere Unternehmen können als Teil einer Lieferkette wiederum auch von den Sorgfaltspflichten ihrer Kunden betroffen sein.
Zielgruppen
- Fachkräfte
- Führungskräfte
- Nachwuchsführungskräfte
- Projektleiter*innen
Kursinhalte
Inhalte
Geschützte Belange
- Menschenrechte: Verbot von Kinderarbeit, Schutz vor Sklaverei und Zwangsarbeit, Arbeitsschutz und damit zusammenhängende Gesundheitsgefahren, Verbot des Vorenthaltens eines angemessenen Lohns
- Umweltbelange: Übereinkommen von Minamata über Quecksilber, Stockholmer Übereinkommen über persistente organische Schadstoff, Basler Übereinkommen über die grenzüberschreitende Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung
Geforderte Compliance-Maßnahmen
- Grundlegende Compliance-Strukturen, Aufbau- und Ablauforganisation
- Unterschiedliche Pflichtenkreise (eigene Orga, Konzern, Tier 1, Tier 2)
- Planung: Risikomanagement und Risikoanalyse
- Präventionsmaßnahmen: Grundsatzerklärung auf Basis der CRA, Verankerung
- Regelwerke im eigenen Geschäftsbereich, Verpflichtung der „Tier 1“-Lieferanten
- Abhilfemaßnahmen: Reaktionsmöglichkeiten und -pflichten im eigenen Geschäftsbereich und Konzern ggü. Tier 1 und 2
- Jährliche und anlassbezogene Prüfung der Wirksamkeit der Abhilfemaßnahmen
- Nachvollziehbarkeit: Dokumentation und Aufbewahrung, Datenschutz, Öffentliche Berichterstattung, Kontrolle der Umsetzung
Umsetzung
- Aufbau der Maßnahmen in der Aufbauorganisation: Menschenrechtsbeauftragter, Verhältnis zu Compliance, CSR und Einkauf
- Aufbau der Maßnahmen in der Ablauforganisation: Einbau der Sensorik, KyB
Einrichtung Beschwerdemanagement - Einbindung Stakeholder: Betriebsrat, Wirtschaftsausschuss, Behörden
- Durchführung einer Risikoanalyse und GAP-Analyse, KO-Kriterien
- Vertragsklauseln für Lieferantenverträge und Verhaltenskodex für Lieferanten
- Auswirkung auf Arbeitsverhältnisse: Verpflichtung durch neue Regelwerke, Pflichtverletzungen und arbeitsrechtliche Sanktionen
Ihr Nutzen
- Sie erlangen einen Überblick und ein grundsätzliches Verständnis des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes
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Ansprechpartner*innen

Elke Wailand
Leiterin
Geschäftsbereich Seminare & Trainings
E-Mail elke.wailand@bbw.de
Telefon 089 44108-430